Aktuelle Meldungen
Moddus: Zulassungserweiterung in Weizen und Gerste zur Halmfestigung
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Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung von Moddus (024212-00) zur Halmfestigung bekannt.
- in Sommerweichweizen (06-001)
- in Winterweichweizen (06-002) und im Splittingverfahren (06-003)
- in Wintergerste (06-004) und im Splittingverfahren (06-005)
Protapianta Ethen: Zulassungserweiterung nach Art.
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Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für Centium 36 CS (024798-00) gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter bekannt.
- in Dicke Bohne und Feuerbohne (Lebensmittel) (12-001)
- in Kichererbsen (12-002)
- in Gelbe Lupine und Weiße Lupine (Lebensmittel) (12-003)
- in Deutsche Platterbse (12-004)
Exirel nach Art. 53 in Süß- und Sauerkirschen gegen Kirschfruchtfliegen und Kirschessigfliege sowie in Pflaume, Zwetsche, Mirabelle, Reneklode und Pfirsich gegen Kirschessigfliege
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Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für EXIREL (00A670-00) bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage genehmigt.
In Süß- und Sauerkirschen gegen Kirschfruchtfliegen (Rhagoletis cerasi + R. cingulata) und Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) vom 02.05.2024 bis 29.08.2024.
In Pflaume, Zwetsche, Reneklode, Mirabelle und Pfirsich gegen Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) vom 15.06.2024 bis 12.10.2024.
Die zugelassene Menge wurde auf 11.250 Liter begrenzt. Ausreichend für 4.200 ha Süß- und Sauerkirschen außerhalb von Wasserschutzgebieten und 300 ha innerhalb von Wasserschutzgebieten sowie für 1.600 ha Pflaumen, Zwetschen, Renekloden, Mirabellen und Pfirsiche außerhalb von Wasserschutzgebieten und 200 ha innerhalb von Wasserschutzgebieten.
Zur BVL-Fachmeldung vom 03.05.2024
Rapsan 500: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Kohlgemüse und Ölrauke gegen Einjährige einkeimblättrige Unkräuter und Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
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Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für Rapsan 500 (00B217-00) gegen Einjährige einkeimblättrige Unkräuter und Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter bekannt.
- in Kohlgemüse nach dem Pflanzen (01-004), vor dem Auflaufen auf leichten Böden (01-005) und auf mittleren oder schweren Böden (01-006)
- in Ölrauke (01-008)
Reboot: Zulassungserweiterung in Keltertrauben und Tafeltrauben gegen Falschen Mehltau
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Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung für Reboot (027692-00) in Weinrebe (Nutzung als Keltertraube) (01-001) und Tafeltrauben (01-002) gegen Falschen Mehltau bekannt.
Centium 36 CS: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Dicke Bohne, Feuerbohne, Kichererbse, Lupinen und Platterbse gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
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Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für Centium 36 CS (024798-00) gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter bekannt.
- in Dicke Bohne und Feuerbohne (Lebensmittel) (12-001)
- in Kichererbsen (12-002)
- in Gelbe Lupine und Weiße Lupine (Lebensmittel) (12-003)
- in Deutsche Platterbse (12-004)
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