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Aktuelle Meldungen
Widerruf der Zulassung von Floramite 240 SC in Obst- und Gemüsekulturen ▴ weniger
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 30. Juni 2022 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Floramite 240 SC (Zulassungsnummer: 006823-00) mit dem Wirkstoff Bifenazat für Obst und Gemüsekulturen widerrufen. Diese Anwendungen sind ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr zulässig:
Anw.-Nr. |
Kultur(en) |
Schadorganismus |
Betroffene Gemüsekulturen: |
||
006823-00/00-003 |
Zucchini, Aubergine, Gurke (Freiland) |
Spinnmilben |
006823-00/00-004 |
Tomate, Gemüsepaprika (Freiland) |
Spinnmilben |
006823-00/00-005 |
Zucchini (Gewächshaus) |
Spinnmilben |
006823-00/00-006 |
Gemüsepaprika, Tomate, Gurke, Aubergine (Gewächhaus) |
Spinnmilben |
Betroffene Obstkulturen: |
||
006823-00/00-001 |
Erdbeere (Freiland) |
Spinnmilben |
006823-00/00-002 |
Erdbeere (Gewächshaus) |
Spinnmilben |
006823-00/03-001 |
Himbeere, Brombeere (Gewächshaus) |
Spinnmilben, Gallmilben |
006823-00/03-002 |
Schwarze, Rote, Weiße Johannisbeere (Gewächshaus) |
Spinnmilben |
006823-00/04-001 |
Stachelbeere, Heidelbeere (Gewächshaus) |
Spinnmilben |
Hintergrund: Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/698 bestimmt, dass bei Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Bifenazat nur noch Anwendungen in nicht genießbaren Kulturen in dauerhaft errichteten Gewächshäusern zugelassen werden dürfen.
Zur BVL-Fachmeldung vom 30.06.2022
AGIL-S: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in diversen Kulturen ▴ weniger
Das BVL hat neue Zulassungserweiterungen nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für AGIL-S (034107-00) in diversen Kulturen, gegen Gemeine Quecke, erteilt:
- Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) (05-001)
- Erdbeere (05-002)
- Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) (05-003)
- Lein (05-004)
- Möhre (05-005)
Signal 300 ES nach Art. 53 in Roggen zur Saatgutbehandlung ab 15. Juli 2022 ▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Signal 300 ES (Wirkstoff Cypermethrin) in Roggen zur Saatgutbehandlung im Freiland gegen Schnellkäfer (Drahtwurm), Getreidebrachfliege, Fritfliege, Getreidelauskäfer (Zabrus tenebriodides) bekannt. Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 15.07.2022 bis 12.11.2022 genehmigt. Die zugelassene Menge wurde auf 3.400 l begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 20.000 ha.
Zur BVL-Fachmeldung vom 24.06.2022
Surround nach Art. 53 in Tafel- und Keltertrauben gegen Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) ▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Surround (Wirkstoff Aluminiumsilikat) in Tafel- und Keltertrauben im Freiland gegen Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) bekannt. Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 01.07.2022 bis 29.10.2022 genehmigt. Die zugelassene Menge wurde auf 48.960 kg begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 1.020 ha (bei 2 Behandlungen).
Zur BVL-Fachmeldung vom 24.06.2022
PROMAN nach Art. 53 in Feldsalat gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter ▴ weniger
Das BVL hat eine Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für PROMAN in Feldsalat gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Klettenlabkraut) im Freiland und Gewächshaus erteilt. Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage, vom 22.06.2022 bis zum 19.10.2022 (Feldsalat im Freiland) und vom 01.09.2022 bis zum 29.12.2022 (Feldsalat im Gewächshaus) erteilt. Die zugelassene Menge wurde auf 2.400 Liter begrenzt.
Teppeki nach Art. 53 in Weinrebe (Jungpflanzen in Rebschule, Unterlagsreben in Muttergärten) gegen Reblaus ab 20.06.2022 ▴ weniger
Das BVL hat eine Zulassung für Notfallsituationen nach Art. 53 für Teppeki in Weinrebe (Jungpflanzen in Rebschule/Rebenpflanzgut und Unterlagsreben in Muttergärten/Erzeugung von Rebenpflanzgut) im Freiland gegen Reblaus erteilt. Danach ist der Einsatz für insgesamt 120 Tage, vom 20.06.2022 bis zum 18.10.2022, zugelassen.
Die Menge wird begrenzt auf 38 kg, für 250 ha Rebschulfläche und ca. 20 ha Muttergärten (bei 2 Behandlungen).
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