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Aufbrauchfrist
Berghoff DP
Zulassungsnummer
043729-63

Wirkstoffe

Stoff   Gehalt Wirkstoffgruppe Wirkmechanismen Weitere Datenbanken
Dichlorprop-P 600 g/l  (696,558 g/l Kalium-Salz) Phenoxycarbonsäuren HRAC 4 (O)
EU Pesticides DB PP DB

Zulassung

Zulassungsbeginn
13.11.2006
Zulassungsende
10.06.2014
Grund des Zulassungsendes
(d) Vertriebserweiterung zurückgezogen
Abverkaufsfrist
15.09.2026
Aufbrauchfrist
15.09.2027
Formulierung
Wasserlösliches Konzentrat (SL)
Wirkungsbereich
Herbizid
Bienengefährdung
(B4) Nicht bienengefährlich

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
Nufarm Deutschland GmbH

Im MediaPark 6 b
DE 50670 Köln
0221 179179-40
kontakt@de.nufarm.com
https://nufarm.com/de/

Vertriebsunternehmen
Nufarm Deutschland GmbH

Im MediaPark 6 b
DE 50670 Köln
0221 179179-40
kontakt@de.nufarm.com
https://nufarm.com/de/

Wirkungsweise

Anwendungsbestimmungen (1)

NW468

NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen (8)

NW262 , SB001 , SE110 , SS110 , SS120 , SS210 , SS220 , SS610

NW262
Das Mittel ist giftig für Algen.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SE110
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS110
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS120
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS210
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS220
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS610
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Hinweise (5)

NB6641 , NN130 , NN160 , NN165 , NN170

NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN130
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NN160
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN170
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.

Gefahrensymbol



(N) Umweltgefährlich
(Xn) Gesundheitsschädlich

Gefahrstoffverordnung (12)

R 22 , R 41 , R 50/53 , RA009 , S 2 , S 13 , S 26 , S 35 , S 36/37/39 , S 46 , S 57 , SP001

R 22
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
R 41
Gefahr ernster Augenschäden.
R 50/53
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
RA009
Enthält Dichlorprop-P. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
S 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S 13
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fern halten.
S 26
Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser ausspülen und Arzt konsultieren.
S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S 36/37/39
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
S 46
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
S 57
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeignete Behälter verwenden.
SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Abpackungen

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL

Datum

Angelegt
09.05.2007
Letzte Änderung
07.04.2025

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