Produktdatenblatt
pflanzenschutz-information.de
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FLEXIDOR
Zulassungsnummer
043673-00
Zulassung
Zulassungsbeginn
01.06.2011
Zulassungsende
31.12.2027
Abverkaufsfrist
30.06.2028
Aufbrauchfrist
30.06.2029
Formulierung
Suspensionskonzentrat (SC)
Bienengefährdung
(B4) Nicht bienengefährlich
Wirkungsweise
Hinweis
Wirkungsspektrum: aus Samen auflaufenden zweikeimblättrigen Unkräutern, Unkräuter in tieferen Schichten (Keimung, Ausbildung der Wurzeln) werden nur unzureichend erfasst (u.a.Klettenlabkraut); Keine Wirkung gegen bereits aufgelaufene (vorhandene) und aus Wurzeln wieder austreibende Unkräuter sowie Ungräser ; Wirkungsdauer: mehrere Monate; Wirkungsweise: Aufnahme über die Wurzeln keimender Unkräuter, dadurch Unterbrechung des Hypokotyl- und Wurzelwachstums durch Hemmung des Einbaus von Leucin in die Eiweißmoleküle der Schadpflanzen; nicht wasserlöslich; geringfügige Verlagerung im Boden, verbleibt nach der Anwendung in der obersten Bodenschicht (0-3 cm) und entfaltet dort seine Wirkung;
Autor
Administrative ZISP, DLR Rheinpfalz (06.05.2008)
Anwendungsbestimmungen (3)
NW468
,
SS110-1
,
SS2101
NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SS110-1
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Auflagen (10)
NW264
,
NW265
,
SB001
,
SB005
,
SB010
,
SB111
,
SB166
,
SF245-02
,
SS206
,
WMH29
NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WMH29
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 29
Hinweise (4)
NB6641
,
NN130
,
NN165
,
WH952
NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN130
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
WH952
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoff-namen zuzuordnen.
Gefahrstoff Einstufung (GHS)
Gefahrensymbol
Umwelt (GHS09)
Gefahrenhinweise (2)
EUH 208-0098
,
EUH 401
EUH 208-0098
Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 401
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Weitere Informationen
Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Datum
Letzte Änderung
11.02.2025