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Zugelassen
Wühlmausköder Arrex
Zulassungsnummer
033366-60

Wirkstoffe

Stoff   Gehalt Wirkstoffgruppe Wirkmechanismen Weitere Datenbanken
Zinkphosphid 24 g/kg Phosphide _ Rodentizid
EU Pesticides DB PP DB

Zulassung

Zulassungsbeginn
16.08.2011
Zulassungsende
31.12.2027
Abverkaufsfrist
30.06.2028
Aufbrauchfrist
30.06.2029
Formulierung
Fertigköder (RB)
Wirkungsbereich
Rodentizid
Bienengefährdung
(B3) Bienen nicht gefährdet auf Grund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
Chemische Fabrik Wülfel GmbH & Co KG

Hildesheimer Straße 305
DE 30519 Hannover
0511 98496-0
cfw@wuelfel.de
http://www.wuelfel.de/

Vertriebsunternehmen
Evergreen Garden Care

Am Brand 41
DE 55130 Mainz
06131 2106-0
https://www.lovethegarden.com/de-de

Wirkungsweise

Anwendungsbestimmungen (2)

NT663 , NW467

NT663
Der Köder muss, gegebenenfalls unter Verwendung geeigneter Geräte, tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge eingebracht werden. Es dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben.
NW467
Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen (13)

NT644 , NT660 , NT667 , NT671 , NW262 , NW264 , SB001 , SB110 , SS1201 , VH298 , VH352 , WA855 , WW711

NT644
Das Mittel ist giftig für Haustiere.
NT660
Die Anwendung des Mittels ist außerhalb von Forsten nur durch verdecktes Ausbringen zulässig (§ 2 Abs. 1 Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung). Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NT667
Köder unzugänglich für Kinder und für Haus- und Wildtiere auslegen.
NT671
Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
NW262
Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB110
Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SS1201
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels.
VH298
Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein.
VH352
Für die unter der Überschrift "Das Mittel ist gemäß §15 Abs. 2 Nr. 3 des PflSchG für die Anwendung/en im Haus- und Kleingartenbereich geeignet" näher beschriebene(n) Verpackungsgröße(n) darf/dürfen die gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 6 des PflSchG vorgeschriebenen Angaben auf einer, die abgabefertige Packung begleitende Gebrauchsanleitung abgedruckt werden, sofern deren Inhalt die Größe von 125 ml nicht übersteigt. Die Gebrauchsanleitung muss dabei eine bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels sicherstellen. Auf den Behältnissen und abgabefertigen Packungen ist auf die Packungsbeilage hinzuweisen.
WA855
Kühl und trocken lagern.
WW711
Bei angebrochener Packung muß mit abnehmender Wirksamkeit gerechnet werden.

Hinweise (1)

NB663

NB663
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).

Gefahrensymbol



(N) Umweltgefährlich
(Xn) Gesundheitsschädlich

Gefahrstoffverordnung (9)

R 22 , R 32 , R 50/53 , S 1 , S 2 , S 13 , S 14 , S 46 , SP001

R 22
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
R 32
Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase.
R 50/53
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S 1
Unter Verschluß aufbewahren
S 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S 13
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fern halten.
S 14
Von ... fernhalten (inkompartible Substanzen vom Hersteller anzugeben).
S 46
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Abpackungen

Dose, PE: 90.00 g
Eimer, PE: 2.00 kg (nur gewerblich)
Schachtel, Verbundmaterial: 100.00 - 250.00 g
Schachtel, Verbundmaterial: 3.00 kg (nur gewerblich)

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL

Datum

Angelegt
12.09.2011
Letzte Änderung
08.11.2024

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