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Zugelassen
Lentagran WP
Zulassungsnummer
033231-00

Wirkstoffe

Stoff   Gehalt Wirkstoffgruppe Wirkmechanismen Weitere Datenbanken
Pyridat 450 g/kg Phenyl-Pyridazine HRAC 6 (C3)
EU Pesticides DB PP DB

Zulassung

Zulassungsbeginn
14.08.2003
Zulassungsende
31.08.2025
Abverkaufsfrist
28.02.2026
Aufbrauchfrist
28.02.2027
Formulierung
Wasserdispergierbares Pulver (WP)
Wirkungsbereich
Herbizid
Bienengefährdung
(B4) Nicht bienengefährlich

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
Certis Europe B.V.

Stadsplateau 16
NL 3521 AP Utrecht
346 290-600
info@certiseurope.nl
http://www.certiseurope.be

Vertriebsunternehmen
Certis Europe B.V.

Pelikanplatz 3
DE 30177 Hannover
040 6077 22578
info.DE@certisbelchim.com
https://www.certiseurope.de/

Wirkungsweise

Wirkungsweise
Kontakt
Hinweis
LENTAGRAN WP ist ein Kontaktherbizid. Es greift in die Photosynthese der Pflanze ein und wirkt gegen ein breites Spektrum von Samenunkräutern einschließlich triazinresistenter Biotypen. Die Unkräuter sterben nach der Behandlung vom Blattrand beginnend ab. Der Absterbeprozess ist temperatur- und luftfeuchtigkeitsabhängig, warmes und wüchsiges Wetter beschleunigt die Wirkung. Die Wirkung ist unabhängig vom Humusgehalt des Bodens (sowie Gülleauflage) und der Bodenfeuchtigkeit. Quelle: Produktinfo Belchim Crop Protection, 17.06.2015
Autor
Administrative PS Info, Administrative PS Info (17.06.2015)

Anwendungsbestimmungen (1)

NW468

NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen (8)

NW262 , NW264 , SB001 , SB110 , SF1891 , SS110 , SS220 , SS2101

NW262
Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB110
Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SF1891
Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS110
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS220
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS2101
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Hinweise (5)

NB6641 , NN160 , NN165 , NN191 , NN1842

NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN160
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN191
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft.
NN1842
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.

Gefahrensymbol



(Xi) Reizend

Gefahrstoffverordnung (6)

R 43 , S 2 , S 13 , S 36/37 , S 46 , SP001

R 43
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
S 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S 13
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fern halten.
S 36/37
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen.
S 46
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Abpackungen

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL

Datum

Angelegt
12.03.2002
Letzte Änderung
05.03.2025

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