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Produktdatenblatt

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Zugelassen Ökologischer Anbau
Para Sommer
Zulassungsnummer
030526-00

Wirkstoffe

Stoff Gehalt Wirkstoffgruppe Wirkmechanismen Weitere Datenbanken
Paraffinöl (CAS 8042-47-5) 654 g/l Öle und Extrakte (nicht spezifiziert) IRAC UNM Info
EU Pesticides DB PP DB

Zulassung

Zulassungsbeginn
15.06.2007
Zulassungsende
15.08.2026
Abverkaufsfrist
15.02.2027
Aufbrauchfrist
15.02.2028
Formulierung
Emulsion, Öl in Wasser (EW)
Wirkungsbereich
Akarizid
Insektizid
Bienengefährdung
(B4) Nicht bienengefährlich
Ökologischer Anbau
zugelassen nach Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG

Stader Elbstraße 26
DE 21683 Stade
04141 9204-0
Info.Germany@fmc.com
https://www.cheminova.de/

Wirkungsweise

Wirkungsweise
Kontakt
Temperaturbereich
0-35°C
Hinweis
gegen bewegl. Stadien (luftundurchlässiger Ölfilm);
bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten, die Frosthärte der Pflanzen kann nach der Anwendung herabgesetzt sein
Autor
Administrative ZISP, DLR Rheinpfalz (31.10.2008)

Anwendungsbestimmungen (1)

NW468

NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen (14)

NN270 , NN333 , NN383 , NW263 , SB001 , SB005 , SB010 , SB110 , SB166 , SF245-01 , SS110 , SS206 , SS2101 , VH310

NN270
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
NN333
Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Phytoseiulus persimilis (Raubmilbe) eingestuft.
NN383
Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Encarsia formosa (Erzwespe) eingestuft.
NW263
Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB110
Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SB166
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-01
Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
SS110
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS206
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SS2101
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
VH310
Bei der Herstellung des Pflanzenschutzmittels nur Weißöl verwenden.

Gefahrstoff Einstufung (GHS)

Gefahrensymbol


Umwelt (GHS09)

Hinweise (3)

NB6641 , NN134 , NN261

NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN134
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
NN261
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.

Gefahrenhinweise (4)

EUH 208-0098 , EUH 208-0205 , EUH 401 , H411

EUH 208-0098
Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0205
Enthält 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 401
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H411
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise (1)

P501

P501
Inhalt/Behälter ... zuführen.

Abpackungen

Beutel, Kunststoff: 5 x 10.00 ml
Beutel, Verbundmaterial: 2 x 10.00 ml
Dosierflasche, Kunststoff: 100.00 ml
Flasche, Kunststoff: 2 x 10.00 ml
Flasche, Kunststoff: 250.00 - 1000.00 ml

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL
Betriebsmittel Datenbank (FiBL)

Datum

Angelegt
12.03.2002
Letzte Änderung
29.11.2023

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