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Zugelassen
Vorox F
Zulassungsnummer
024895-60

Wirkstoffe

Stoff   Gehalt Wirkstoffgruppe Wirkmechanismen Weitere Datenbanken
Flumioxazin 500 g/kg N-Phenyl-Imide HRAC 14 (E)
EU Pesticides DB PP DB

Zulassung

Zulassungsbeginn
05.05.2006
Zulassungsende
30.06.2025
Abverkaufsfrist
30.12.2025
Aufbrauchfrist
30.12.2026
Formulierung
Wasserdispergierbares Granulat (WG)
Wirkungsbereich
Herbizid
Bienengefährdung
(B4) Nicht bienengefährlich

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
SUMITOMO CHEMICAL

10A rue de la Voie Lactee
FR 69370 St Didier au Mont d'Or
4 78643260

Vertriebsunternehmen
Certis Europe B.V.

Pelikanplatz 3
DE 30177 Hannover
040 6077 22578
info.DE@certisbelchim.com
https://www.certiseurope.de/

Wirkungsweise

Wirkungsweise
Systemisch
Hinweis
Bodenherbizid; Wirkungsspektrum: Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter und Moose, nicht ausreichend bekämpfbar sind vorhandene Unkräuter in Winterruhe vor dem Wiederaustrieb (Giersch, Große Brennessel etc.) und mehrjährige Unkräuter sowie große, etablierte Unkräuter (Beifuß, Breitwegerich, Löwenzahn, Quecke etc.); Dauerwirkung (bis zu 6 Monate); Wirkstoffaufnahme: bei der Keimung über das Blatt; Wirkungsweise: Hemmung der Chlorophyll-Synthese (Hemmung des Enzyms Protoporphyrinoxidase) und Störung des Chlorophyll-Stoffwechsels; Wirkungserscheinung: Nekrosen
Autor
Administrative ZISP, DLR Rheinpfalz (30.01.2007)

Pflanzenschutzmittelverordnung (1)

EB001-2

EB001-2
SP 1: Mittel und/und dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Strassenabläufe verhindern.)

Anwendungsbestimmungen (4)

NW470 , SS110-1 , SS120-1 , SS2101

NW470
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SS110-1
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS120-1
Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Auflagen (11)

NN3001 , NW262 , NW264 , NW265 , SB001 , SB005 , SB010 , SB111 , SB166 , SF245-02 , SS206

NN3001
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NW262
Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Hinweise (2)

NB6641 , NN1002

NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN1002
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Gefahrstoff Einstufung (GHS)

Signalwort
Achtung (S1)
Gefahrensymbol


Gesundheitsgefahr (GHS08)

Gefahrenhinweise (2)

EUH 401 , H361d

EUH 401
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H361d
Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.

Sicherheitshinweise (6)

P101 , P102 , P280 , P308+P313 , P405 , P501

P101
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten.
P102
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P280
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P308+P313
BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P405
Unter Verschluss aufbewahren.
P501
Inhalt/Behälter ... zuführen.

Abpackungen

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL

Datum

Angelegt
30.01.2007
Letzte Änderung
09.04.2025

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