Produktdatenblatt
pflanzenschutz-information.de
Produktdatenblatt
pflanzenschutz-information.de
Malibu
Zulassungsnummer
024834-00
Zulassung
Zulassungsbeginn
16.06.2006
Zulassungsende
30.11.2025
Abverkaufsfrist
30.05.2026
Aufbrauchfrist
30.05.2027
Formulierung
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat) (EC)
Bienengefährdung
(B4) Nicht bienengefährlich
Wirkungsweise
Wirkungsweise
Systemisch
Kontakt
Hinweis
Die Kombination der Wirkstoffe Pendimethalin und Flufenacet ergibt ein sehr breites Wirkungsspektrum zur Bekämpfung zweikeimblättriger Samen-Unkräuter und Samen-Ungräser im Wintergetreide im Herbst. Der Wirkstoff Pendimethalin verhindert eine geregelte Zellteilung der Unkräuter und Ungräser. Er wirkt über den Boden und wird von Wurzeln und Keimling der Unkräuter und Ungräser aufgenommen. Im Nachauflaufverfahren steht die Wirkung über das Blatt im Vordergrund. Pendimethalin bleibt über mehrere Wochen wirksam, so dass auch später keimende Unkräuter und Ungräser noch erfasst werden. Der Wirkstoff Flufenacet wirkt besonders auf junges, teilungsfähiges Gewebe und hemmt damit das Wachstum junger, wachsender Unkräuter. Flufenacet wird zum größten Teil über die Wurzeln und das Hypokotyl (Keimspross), bei Einsatz im Nachauflauf in geringerem Umfang auch über das Blatt aufgenommen.
Quelle: BASF SE, 22.11.2022
Autor
Kreiselmaier, Jochen, DLR Rheinpfalz (13.04.2023)
Pflanzenschutzmittelverordnung (1)
EB001-2
EB001-2
SP 1: Mittel und/und dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Strassenabläufe verhindern.)
Anwendungsbestimmungen (8)
NT145
,
NT146
,
NT170
,
NW470
,
SS110-1
,
SS120-1
,
SS610
,
SS2101
NT145
Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha auszubringen. Die Anwendung des Mittels muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Abweichend von den Vorgaben im Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" sind die Verwendungsbestimmungen auf der gesamten zu behandelnden Fläche einzuhalten.
NT146
Die Fahrgeschwindigkeit bei der Ausbringung darf 7,5 km/h nicht überschreiten.
NT170
Die Windgeschwindigkeit darf bei der Ausbringung des Mittels 3 m/s nicht überschreiten.
NW470
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SS110-1
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS120-1
Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS610
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2101
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Auflagen (12)
NN330
,
NW262
,
NW264
,
NW265
,
SB001
,
SB005
,
SB010
,
SB111
,
SF245-02
,
SS206
,
WMH3
,
WMH15
NN330
Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NW262
Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SF245-02
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WMH3
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 3
WMH15
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 15
Hinweise (4)
NB6641
,
NN160
,
NN165
,
WH952
NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN160
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
WH952
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoff-namen zuzuordnen.
Gefahrstoff Einstufung (GHS)
Gefahrenhinweise (7)
EUH 208-0033
,
EUH 401
,
H302
,
H304
,
H315
,
H361d
,
H410
EUH 208-0033
Enthält Flufenacet. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 401
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H302
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H304
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315
Verursacht Hautreizungen.
H361d
Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
H410
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise (10)
P101
,
P102
,
P264
,
P270
,
P280
,
P301+P331
,
P308+P310
,
P391
,
P405
,
P501
P101
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten.
P102
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P264
Nach Gebrauch ... gründlich waschen.
P270
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P280
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P301+P331
BEI VERSCHLUCKEN: KEIN Erbrechen herbeiführen.
P308+P310
BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P391
Verschüttete Mengen aufnehmen.
P405
Unter Verschluss aufbewahren.
P501
Inhalt/Behälter ... zuführen.
Weitere Informationen
Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Datum
Letzte Änderung
04.09.2024