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Zugelassen
Hoestar Super
Zulassungsnummer
024778-00

Wirkstoffe

Stoff   Gehalt Wirkstoffgruppe Wirkmechanismen Weitere Datenbanken
Amidosulfuron 125 g/kg Sulfonylharnstoffe (ALSs) HRAC 2 (B)
EU Pesticides DB PP DB
Iodosulfuron 11,6 g/kg  (12,5 g/kg Methylester-Na) Sulfonylharnstoffe (ALSs) HRAC 2 (B)
EU Pesticides DB PP DB

Zulassung

Zulassungsbeginn
13.10.2006
Zulassungsende
31.10.2025
Abverkaufsfrist
30.04.2026
Aufbrauchfrist
30.04.2027
Formulierung
Wasserdispergierbares Granulat (WG)
Wirkungsbereich
Herbizid
Bienengefährdung
(B4) Nicht bienengefährlich

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
Bayer CropScience

Alfred-Nobel-Str. 50
DE 40789 Monheim
02173 2076-0
https://www.agrar.bayer.de/

Wirkungsweise

Wirkungsweise
Systemisch
Hinweis
weitgehend unabhängig von der Witterung und Temperatur
(Quelle: Bayer 2005)
Wirkstoff Amidosulfuron:
Wirkungsweise: hemmt das Enzym Acetolactat-Synthetase und unterbindet dadurch die Biosynthese der verzweigtkettigen Aminosäuren; Wirkungsverlauf: zunächst Hemmung des Wachstums, gefolgt von einem langsam verlaufenden Absterbeprozess; Selektivität beruht darauf, dass die tolerante Nutzpflanze den Wirkstoff rasch zu wasserlöslichen inaktiven Metaboliten abbaut, während der Abbau in empfindlichen Pflanzenarten erheblich langsamer erfolgt; Wirkstoffaufnahme: v.a. über die Blätter, aber auch über die Wurzel, wird in Pflanze systemisch verteilt; Wirkungsspektrum: selektive Bekämpfung von dikotylen Unkräutern
(Produktinfo AgrEvo 1997)
Autor
Administrative ZISP, DLR Rheinpfalz (23.07.2007)

Anwendungsbestimmungen (1)

NW468

NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen (9)

NW262 , NW263 , NW265 , SB001 , SE110 , SS110 , SS210 , SS610 , WH951

NW262
Das Mittel ist giftig für Algen.
NW263
Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
NW265
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SE110
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS110
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS210
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
WH951
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.

Hinweise (4)

NB6641 , NN130 , NN160 , NN165

NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN130
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NN160
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

Gefahrensymbol



(N) Umweltgefährlich
(Xn) Gesundheitsschädlich

Gefahrstoffverordnung (10)

R 36 , R 51/53 , R 65 , S 2 , S 13 , S 35 , S 36/37/39 , S 57 , S 62 , SP001

R 36
Reizt die Augen.
R 51/53
Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.
R 65
Gesundheitsschädlich. kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
S 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S 13
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fern halten.
S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S 36/37/39
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
S 57
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeignete Behälter verwenden.
S 62
Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen.
SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Abpackungen

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL

Datum

Angelegt
14.03.2002
Letzte Änderung
13.08.2024

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