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Produktdatenblatt

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Aufbrauchfrist
Flint
Für dieses Mittel liegt eine Neuzulassung (044657-00) vor.
Zulassungsnummer
024657-00

Wirkstoffe

Stoff Gehalt Wirkstoffgruppe Wirkmechanismen Weitere Datenbanken
Trifloxystrobin 500 g/kg Oximino-Acetate (Strobilurine - QoIs) FRAC C3 (11) Info
EU Pesticides DB PP DB

Zulassung

Zulassungsbeginn
23.04.2004
Zulassungsende
30.06.2024
Grund des Zulassungsendes
(a) Zeitablauf, erneute Zulassung
Abverkaufsfrist
30.12.2024
Aufbrauchfrist
30.12.2025
Formulierung
Wasserdispergierbares Granulat (WG)
Wirkungsbereich
Fungizid
Bienengefährdung
(B4) Nicht bienengefährlich

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
Bayer CropScience

Alfred-Nobel-Str. 50
DE 40789 Monheim
02173 2076-0
https://www.agrar.bayer.de/

Wirkungsweise

Wirkungsweise
Protektiv (vorbeugend)
Hinweis
breite Wirksamkeit, wirkt vorbeugend und verhindert bereits die Infektion der Pflanze sowie die weitere Ausbreitung (Produktinfo Bayer 2008)
Autor
Administrative ZISP, DLR Rheinpfalz (09.04.2024)

Anwendungsbestimmungen (2)

NW468 , NW604

NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW604
Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.

Auflagen (16)

HS110 , HS2101 , NN3513 , NW262 , NW264 , NW265 , SB001 , SB005 , SB010 , SB111 , SB166 , SF245-02 , SS110-1 , SS206 , SS610 , SS2101

HS110
Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS110: "Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
HS2101
Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
NN3513
Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Orius laevigatus (räuberische Blumenwanze) eingestuft.
NW262
Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS110-1
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS206
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SS610
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2101
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Gefahrstoff Einstufung (GHS)

Signalwort
Achtung (S1)
Gefahrensymbol


Ausrufezeichen (GHS07)

Hinweise (7)

NB6641 , NN134 , NN165 , NN170 , NN261 , NN1844 , WMFC3

NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN134
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN170
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
NN261
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
NN1844
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius colemani (Brackwespe) eingestuft.
WMFC3
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): C3

Gefahrenhinweise (5)

EUH 208-0016 , EUH 208-0248 , EUH 401 , H317 , H362

EUH 208-0016
Enthält Trifloxystrobin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0248
Enthält 2-Phenyl-2-Hexenenitril. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 401
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H317
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H362
Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.

Sicherheitshinweise (10)

P101 , P102 , P260 , P263 , P270 , P280 , P302+P352 , P308+P313 , P362+P364 , P501

P101
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten.
P102
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P260
Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P263
Kontakt während der Schwangerschaft/und der Stillzeit vermeiden.
P270
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P280
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P302+P352
BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P308+P313
BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P362+P364
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P501
Inhalt/Behälter ... zuführen.

Abpackungen

Beutel, Papier: 12 x 0.50 g

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL
Nicht mehr vorhanden

Datum

Angelegt
09.04.2024
Letzte Änderung
16.08.2024

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