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Aufbrauchfrist
Ortiva
Für dieses Mittel liegt eine Neuzulassung (034560-00) vor.
Zulassungsnummer
024560-00

Wirkstoffe

Stoff   Gehalt Wirkstoffgruppe Wirkmechanismen Weitere Datenbanken
Azoxystrobin 250 g/l Methoxy-Acrylat (Strobilurine - QoIs) FRAC C3 (11)
EU Pesticides DB PP DB

Zulassung

Zulassungsbeginn
30.08.2010
Zulassungsende
31.12.2024
Grund des Zulassungsendes
(a) Zeitablauf, erneute Zulassung
Abverkaufsfrist
30.06.2025
Aufbrauchfrist
30.06.2026
Formulierung
Suspensionskonzentrat (SC)
Wirkungsbereich
Fungizid
Bienengefährdung
(B4) Nicht bienengefährlich

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
Syngenta Agro GmbH

Lindleystraße 8 D
DE 60314 Frankfurt am Main
06181 9081-0
registrierung.deutschland@syngenta.com
https://www.syngenta.de/

Wirkungsweise

Wirkungsweise
Systemisch
Translaminar
Tiefenwirkung
Protektiv (vorbeugend)
Temperaturbereich
8 - 25 °C
Hinweis
wirkt in erster Linie protektiv (vor Infektionsbeginn einsetzten);
Wirkungsweise: Elektronentransport in Mitochondrienatmung der Schadpilze wird gehemmt;
Wirkungsspektrum: Blattflecken (Alternaria, Cladosporium, Septoria), Falscher und Echter Mehltau, Rost, eingeschränkte Wirkung gegen Botrytis, gute Wirkung gegen Rhizoctonia
Unter Glas können Behandlungen unter Einsatzbedingungen, bei denen der Spritzbelag nur langsam antrocknet(Spritzungen bei höher Luftfeuchte, niedrigen Temperaturen oder in den Abendstunden) an empfindlichen Arten (z.B.Tomaten) zu Pflanzenschäden führen. Auch junge Sämlinge oder gestresste Pflanzen sind besonders empfindlich.
Autor
Administrative ZISP, DLR Rheinpfalz (12.12.2024)

Anwendungsbestimmungen (2)

NW468 , NW604

NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW604
Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.

Auflagen (9)

NN291 , NW262 , NW264 , NW265 , SB001 , SB010 , SF245-01 , VH352 , VH619

NN291
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft.
NW262
Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB010
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SF245-01
Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
VH352
Für die unter der Überschrift "Das Mittel ist gemäß §15 Abs. 2 Nr. 3 des PflSchG für die Anwendung/en im Haus- und Kleingartenbereich geeignet" näher beschriebene(n) Verpackungsgröße(n) darf/dürfen die gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 6 des PflSchG vorgeschriebenen Angaben auf einer, die abgabefertige Packung begleitende Gebrauchsanleitung abgedruckt werden, sofern deren Inhalt die Größe von 125 ml nicht übersteigt. Die Gebrauchsanleitung muss dabei eine bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels sicherstellen. Auf den Behältnissen und abgabefertigen Packungen ist auf die Packungsbeilage hinzuweisen.
VH619
Der Gehalt an Toluol und Z-Isomer im technischen Wirkstoff Azoxystrobin darf 2 g/kg bzw. 25 g/kg nicht überschreiten.

Hinweise (8)

NB6641 , NN130 , NN134 , NN161 , NN165 , NN170 , NN1513 , NN1842

NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN130
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NN134
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
NN161
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN170
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
NN1513
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Orius laevigatus (räuberische Blumenwanze) eingestuft.
NN1842
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.

Gefahrstoff Einstufung (GHS)

Signalwort
Achtung (S1)
Gefahrensymbol


Ausrufezeichen (GHS07)
Umwelt (GHS09)

Gefahrstoffverordnung (4)

R 50/53 , S 35 , S 57 , SP001

R 50/53
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S 57
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeignete Behälter verwenden.
SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Abpackungen

Beutel, Verbundmaterial: 3 x 4.00 ml
Beutel, Verbundmaterial: 10.00 ml
Dosierflasche, Kunststoff: 16.00 - 20.00 ml
Flasche, Glas: 1 - 6 x 2.00 ml
Flasche, Glas: 1 - 6 x 4.00 ml
Flasche, Glas: 24.00 ml
Flasche, Kunststoff: 1 - 6 x 2.00 ml
Flasche, Kunststoff: 1 - 6 x 4.00 ml
Flasche, Kunststoff: 24.00 ml
Kapsel, Code noch festzulegen: 1 - 2 x 4.00 ml
Kapsel, Code noch festzulegen: 1 - 20 x 0.40 ml

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL
Nicht mehr vorhanden

Datum

Angelegt
12.12.2024
Letzte Änderung
31.03.2025

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