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Zugelassen
Mais-Banvel WG
Zulassungsnummer
024440-00

Wirkstoffe

Stoff Gehalt Wirkstoffgruppe Wirkmechanismen Weitere Datenbanken
Dicamba 700 g/kg  (770 g/kg Natrium-Salz) Benzoesäure HRAC 4 (O) Info
EU Pesticides DB PP DB

Zulassung

Zulassungsbeginn
29.03.2011
Zulassungsende
31.12.2026
Abverkaufsfrist
30.06.2027
Aufbrauchfrist
30.06.2028
Formulierung
Wasserlösliches Granulat (SG)
Wirkungsbereich
Herbizid
Bienengefährdung
(B4) Nicht bienengefährlich

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
Syngenta Agro GmbH

Lindleystraße 8 D
DE 60314 Frankfurt am Main
06181 9081-0
registrierung.deutschland@syngenta.com
https://www.syngenta.de/

Wirkungsweise

Wirkungsweise
Systemisch
Hinweis

Die Wirkung äußert sich in Wachstumsstillstand, Deformation, übermäßiger Verzweigung und nachfolgendem Absterben der Unkräuter. Der Wirkstoff Dicamba verteilt sich in der ganzen Pflanze und entfaltet seine Wirkung systemisch. Diese spezielle Eigenschaft ermöglicht den Einsatz auch gegen schwierig zu bekämpfende ausdauernde Unkräuter. Warme, wachstumsfördernde Witterung beschleunigt den Absterbeprozess. Bis zum Eintreten der herbiziden Wirkung benötigen die Pflanzen mehrere Tage aktives Wachstum.
Quelle: Syngenta Agro GmbH
Autor
Kreiselmaier, Jochen, DLR - Rheinpfalz, Neustadt/Weinstraße (10.07.2018)

Anwendungsbestimmungen (1)

NW468

NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen (9)

NN2842 , NW262 , NW265 , SB001 , SB110 , SF245-01 , SS110 , SS2101 , WMO

NN2842
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
NW262
Das Mittel ist giftig für Algen.
NW265
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB110
Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SF245-01
Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
SS110
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2101
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
WMO
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): O

Hinweise (4)

NB6641 , NN160 , NN165 , NN170

NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN160
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN170
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.

Gefahrensymbol



(N) Umweltgefährlich
(Xi) Reizend

Gefahrstoffverordnung (11)

R 36 , R 51/53 , RA151 , S 2 , S 24 , S 26 , S 35 , S 39 , S 46 , S 57 , SP001

R 36
Reizt die Augen.
R 51/53
Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.
RA151
Enthält Morwet 3008 Powder. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
S 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S 24
Berührung mit der Haut vermeiden.
S 26
Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser ausspülen und Arzt konsultieren.
S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S 39
Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
S 46
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
S 57
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeignete Behälter verwenden.
SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Abpackungen

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL

Datum

Angelegt
13.04.2011
Letzte Änderung
04.12.2023

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