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Zulassungsnummer
024365-00

Wirkstoffe

Stoff Gehalt Wirkstoffgruppe Wirkmechanismen Weitere Datenbanken
Metazachlor 375 g/l α-Chloroacetamide HRAC 15 (K3) Info
EU Pesticides DB PP DB
Quinmerac 125 g/l Chinolincarbonsäuren HRAC 4 (O) Info
EU Pesticides DB PP DB

Zulassung

Zulassungsbeginn
19.03.2008
Zulassungsende
31.07.2025
Abverkaufsfrist
31.01.2026
Aufbrauchfrist
31.01.2027
Formulierung
Suspensionskonzentrat (SC)
Wirkungsbereich
Herbizid
Bienengefährdung
(B4) Nicht bienengefährlich

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
BASF SE

Speyerer Straße 2
DE 67117 Limburgerhof
0621 60 76 000
serviceland@basf.com
https://agriculture.basf.com/de.html

Vertriebsunternehmen
GLOBACHEM NV

Lichtenberglaan 2019
BE 3800 Sint-Truiden
11 785717
globachem@globachem.com
https://globachem.com/

Wirkungsweise

Wirkungsweise
Systemisch
Hinweis
Wirkungsweise: über Boden u. Blatt
- bei Vorauflaufanwendung wird der WS von den keimenden Unkräutern aufgenommen und bringt sie vor oder meistens kurz nach dem Auflaufen zum Absterben
- jüngere z.Z. der Anwendung bereits aufgelaufene Unkräuter und Ungräser werden miterfaßt
- bei Nachauflaufanwendung wird der WS auch über das Blatt aufgenommen
- ein guter Bekämpfungserfolg wird dann erzielt, wenn sich der WS bei ausreichender Feuchtigkeit im Boden lösen und verteilen kann und somit eine WS-Aufnahme über das Wurzelsystem der Unkräuter und Ungräser möglich ist.
- wird auf oberflächlich ausgetrockneten Boden gespritzt, tritt die Hauptwirkung erst nach später einsetzenden Niederschlägen ein
(Produktinfo 1990)
Autor
Administrative ZISP, DLR Rheinpfalz (20.06.2008)

Anwendungsbestimmungen (3)

NG301-1 , NG346 , NW468

NG301-1
Keine Anwendung in Wasserschutzgebieten oder Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen, die vom BVL im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden (Bekanntmachung BVL 18/02/02 vom 29.01.2018, BAnz AT 16.02.2018 B3, in der jeweils geltenden Fassung; auch veröffentlicht unter www.bvl.bund.de/NG301).
NG346
Innerhalb von 3 Jahren darf die maximale Aufwandmenge von 1000 g Metazachlor pro Hektar auf derselben Fläche - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden.
NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen (13)

NW262 , NW264 , NW265 , SB001 , SB110 , SE110 , SF245-01 , SS110 , SS210 , SS610 , VH389 , WMK3 , WMO

NW262
Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB110
Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SE110
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF245-01
Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
SS110
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS210
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
VH389
Im technischen Wirkstoff Metazachlor darf der Gehalt an Toluol 0,1 g/kg nicht übersteigen.
WMK3
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): K3
WMO
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): O

Gefahrensymbol



(N) Umweltgefährlich
(Xi) Reizend

Hinweise (4)

NB6641 , NN130 , NN160 , NN165

NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN130
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NN160
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

Gefahrstoffverordnung (11)

R 40 , R 43 , R 50/53 , RA005 , S 2 , S 24 , S 35 , S 36/37 , S 46 , S 57 , SP001

R 40
Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
R 43
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
R 50/53
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
RA005
Enthält Metazachlor. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
S 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S 24
Berührung mit der Haut vermeiden.
S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S 36/37
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen.
S 46
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
S 57
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeignete Behälter verwenden.
SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Abpackungen

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL

Datum

Angelegt
12.03.2002
Letzte Änderung
16.05.2024

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