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Zulassungsnummer
024365-00

Wirkstoffe

Stoff   Gehalt Wirkstoffgruppe Wirkmechanismen Weitere Datenbanken
Metazachlor 375 g/l α-Chloroacetamide HRAC 15 (K3)
EU Pesticides DB PP DB
Quinmerac 125 g/l Chinolincarbonsäuren HRAC 4 (O)
EU Pesticides DB PP DB

Zulassung

Zulassungsbeginn
19.03.2008
Zulassungsende
31.10.2027
Abverkaufsfrist
30.04.2028
Aufbrauchfrist
30.04.2029
Formulierung
Suspensionskonzentrat (SC)
Wirkungsbereich
Herbizid
Bienengefährdung
(B4) Nicht bienengefährlich

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
BASF Agricultural Solutions Deutschland

Speyerer Str. 2
DE 67117 Limburgerhof
https://www.agrar.basf.de/de/

Vertriebsunternehmen
GLOBACHEM NV

Lichtenberglaan 2019
BE 3800 Sint-Truiden
11 785717
globachem@globachem.com
https://globachem.com/

Wirkungsweise

Wirkungsweise
Systemisch
Hinweis
Wirkungsweise: über Boden u. Blatt
- bei Vorauflaufanwendung wird der WS von den keimenden Unkräutern aufgenommen und bringt sie vor oder meistens kurz nach dem Auflaufen zum Absterben
- jüngere z.Z. der Anwendung bereits aufgelaufene Unkräuter und Ungräser werden miterfaßt
- bei Nachauflaufanwendung wird der WS auch über das Blatt aufgenommen
- ein guter Bekämpfungserfolg wird dann erzielt, wenn sich der WS bei ausreichender Feuchtigkeit im Boden lösen und verteilen kann und somit eine WS-Aufnahme über das Wurzelsystem der Unkräuter und Ungräser möglich ist.
- wird auf oberflächlich ausgetrockneten Boden gespritzt, tritt die Hauptwirkung erst nach später einsetzenden Niederschlägen ein
(Produktinfo 1990)
Autor
Administrative ZISP, DLR Rheinpfalz (20.06.2008)

Anwendungsbestimmungen (6)

NG301-1 , NG346 , NW468 , SS110-1 , SS530 , SS2101
NG301-1
Keine Anwendung in Wasserschutzgebieten oder Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen, die vom BVL im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden (Bekanntmachung BVL 18/02/02 vom 29.01.2018, BAnz AT 16.02.2018 B3, in der jeweils geltenden Fassung; auch veröffentlicht unter www.bvl.bund.de/NG301).
NG346
Innerhalb von 3 Jahren darf die maximale Aufwandmenge von 1000 g Metazachlor pro Hektar auf derselben Fläche - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden.
NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SS110-1
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS530
Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2101
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Auflagen (13)

NW262 , NW264 , NW265 , SB001 , SB005 , SB010 , SB111 , SB166 , SF245-02 , SS610 , VH389 , WMH4 , WMH15
NW262
Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS610
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
VH389
Im technischen Wirkstoff Metazachlor darf der Gehalt an Toluol 0,1 g/kg nicht übersteigen.
WMH4
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 4
WMH15
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 15

Hinweise (5)

NB6641 , NN130 , NN160 , NN165 , WH952
NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN130
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NN160
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
WH952
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoff-namen zuzuordnen.

Gefahrstoff Einstufung (GHS)

Signalwort
Achtung (S1)
Gefahrensymbol


Ausrufezeichen (GHS07)
Gesundheitsgefahr (GHS08)

Gefahrenhinweise (6)

EUH 208-0018 , EUH 208-0098 , EUH 208-0205 , EUH 401 , H317 , H351
EUH 208-0018
Enthält Metazachlor. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0098
Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0205
Enthält 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 401
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H317
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H351
Kann vermutlich Krebs erzeugen <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>.

Sicherheitshinweise (9)

P101 , P102 , P261 , P280 , P302+P352 , P308+P313 , P362+P364 , P405 , P501
P101
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten.
P102
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P261
Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P280
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P302+P352
BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P308+P313
BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P362+P364
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P405
Unter Verschluss aufbewahren.
P501
Inhalt/Behälter ... zuführen.

Abpackungen

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL

Datum

Angelegt
12.03.2002
Letzte Änderung
05.08.2026
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