Produktdatenblatt
pflanzenschutz-information.de
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DMM
Zulassungsnummer
024228-00
Zulassung
Zulassungsbeginn
13.04.2007
Zulassungsende
15.02.2026
Abverkaufsfrist
15.08.2026
Aufbrauchfrist
15.08.2027
Formulierung
Wasserdispergierbares Pulver (WP)
Bienengefährdung
(B3) Bienen nicht gefährdet auf Grund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels
Wirkungsweise
Wirkungsweise
Systemisch
Tiefenwirkung
Hinweis
lokalsystemisch; neuer Wirkungsmechanismus; Wirkungsweise: verhindert die Entwicklung des Pilzes in allen wachsenden Stadien (Störung der Zellwandbildung), antisporulierende Wirkung (Hemmung der Neubildung von Sommer- und Wintersporen)
Autor
Administrative ZISP, DLR Rheinpfalz (25.07.2008)
Anwendungsbestimmungen (2)
NT677
,
NT679
NT677
Verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen.
NT679
Das Mittel ist giftig für Vögel; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden.
Auflagen (5)
NW264
,
NW467
,
SB001
,
SS1201
,
SS2201
NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW467
Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SS1201
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS2201
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
Gefahrensymbol
(N) Umweltgefährlich
Hinweise (4)
NB663
,
NN130
,
NN160
,
NN165
NB663
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
NN130
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NN160
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
Gefahrstoffverordnung (4)
R 51/53
,
S 35
,
S 57
,
SP001
R 51/53
Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.
S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S 57
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeignete Behälter verwenden.
SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Weitere Informationen
Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Datum
Letzte Änderung
23.06.2023