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Produktdatenblatt

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Aufbrauchfrist Entsorgungspflicht
DMM
Zulassungsnummer
024228-00

Wirkstoffe

Stoff   Gehalt Wirkstoffgruppe Wirkmechanismen Weitere Datenbanken
Dimethomorph 500 g/kg Zimtsäureamide (CAAs) FRAC H5 (40)
EU Pesticides DB PP DB

Zulassung

Zulassungsbeginn
13.04.2007
Zulassungsende
20.11.2024
Grund des Zulassungsendes
(b) Zulassung widerrufen (von Amts wegen)
Abverkaufsfrist
20.05.2025
Aufbrauchfrist
20.05.2025
Entsorgungspflicht
Entsorgungspflicht nach Beendigung der Aufbrauchfrist
Formulierung
Wasserdispergierbares Pulver (WP)
Wirkungsbereich
Fungizid
Bienengefährdung
(B3) Bienen nicht gefährdet auf Grund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
SATEC Handelsgesellschaft mbH

Robert-Bosch-Straße 3
DE 25335 Elmshorn
04121 4578-0
info@satec-seedcoating.de
https://www.satec-seedcoating.de/

Wirkungsweise

Wirkungsweise
Systemisch
Tiefenwirkung
Hinweis
lokalsystemisch; neuer Wirkungsmechanismus; Wirkungsweise: verhindert die Entwicklung des Pilzes in allen wachsenden Stadien (Störung der Zellwandbildung), antisporulierende Wirkung (Hemmung der Neubildung von Sommer- und Wintersporen)
Autor
Administrative ZISP, DLR Rheinpfalz (25.07.2008)

Anwendungsbestimmungen (2)

NT677 , NT679

NT677
Verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen.
NT679
Das Mittel ist giftig für Vögel; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden.

Auflagen (5)

NW264 , NW467 , SB001 , SS1201 , SS2201

NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW467
Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SS1201
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS2201
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.

Hinweise (4)

NB663 , NN130 , NN160 , NN165

NB663
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
NN130
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NN160
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

Gefahrensymbol



(N) Umweltgefährlich

Gefahrstoffverordnung (4)

R 51/53 , S 35 , S 57 , SP001

R 51/53
Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.
S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S 57
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeignete Behälter verwenden.
SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Abpackungen

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL

Datum

Angelegt
12.03.2002
Letzte Änderung
06.11.2024

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