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Zugelassen
Scala
Zulassungsnummer
024225-00

Wirkstoffe

Stoff Gehalt Wirkstoffgruppe Wirkmechanismen Weitere Datenbanken
Pyrimethanil 400 g/l Anilino-Pyrimidine (APs) FRAC D1 (9) Info
EU Pesticides DB PP DB

Zulassung

Zulassungsbeginn
12.08.2009
Zulassungsende
15.03.2026
Abverkaufsfrist
15.09.2026
Aufbrauchfrist
15.09.2027
Formulierung
Suspensionskonzentrat (SC)
Wirkungsbereich
Fungizid
Bienengefährdung
(B4) Nicht bienengefährlich

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
BASF SE

Speyerer Straße 2
DE 67117 Limburgerhof
0621 60 76 000
serviceland@basf.com
https://agriculture.basf.com/de.html

Wirkungsweise

Wirkungsweise
Translaminar
Kontakt
Kurativ (heilend)
Protektiv (vorbeugend)
Hinweis
protektive (vorbeugende) und kurative (heilende) Wirkung (gegen Schorf 72 Stunden), auch bei niedrigen Temperaturen; Wirkungsspektrum: Schorf im Kernobst und Grauschimmel an Wein; Wirkungsweise: translaminar (innerhalb eines Blattes wird auch der Neuzuwachs geschützt, neu hinzuwachsende Blätter werden jedoch nicht geschützt), wurzelsystemisch; verhindert, dass die Schadpilze zellwandzerstörenden Enzyme ausscheiden; es kommt zwar noch zur Ausbildung von Keimschläuchen, diese können aber nicht ins Pflanzengewebe eindringen. Der Schadpilz verhungert, die Infektion der Pflanze wird gestoppt, zusätzlich unterbindet WS die Bildung von Sporen und stoppt die weitere Ausbreitung des Schaderregers, kein Einfluss auf Pollenkeimung;
Stärke gegen Schorf liegt in der Bekämpfung von frühen Blattschorfinfektionen auch bei niedrigen Temeraturen vom Knospenaufbruch bis zum Ende der Blüte, Kelchinfektionen an Blüten werden bei der Schorfbehandlung miterfaßt
(Produktinfo 1996)
Autor
Administrative ZISP, DLR Rheinpfalz (31.10.2008)

Anwendungsbestimmungen (2)

NW468 , NW604

NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW604
Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.

Auflagen (13)

NN2842 , NW262 , NW264 , SB001 , SB110 , SE110 , SF1891 , SS110 , SS610 , SS2101 , SS2202 , VH606 , WMFD1

NN2842
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
NW262
Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB110
Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SE110
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF1891
Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS110
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2101
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
VH606
Der Gehalt an Cyanamid im technischen Wirkstoff Pyrimethanil darf 0,5 g/kg nicht überschreiten.
WMFD1
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): D1

Hinweise (8)

NB6641 , NN134 , NN161 , NN165 , NN170 , NN180 , NN191 , WH952

NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN134
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
NN161
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN170
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
NN180
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Trichogramma cacoeciae (Erzwespe) eingestuft.
NN191
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft.
WH952
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoff-namen zuzuordnen.

Gefahrstoff Einstufung (GHS)

Gefahrensymbol


Umwelt (GHS09)

Gefahrenhinweise (1)

H411

H411
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise (2)

P391 , P501

P391
Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501
Inhalt/Behälter ... zuführen.

Abpackungen

Flasche, HDPE: 0.15 - 1.00 l (nur gewerblich)
Kanister, HDPE: 3.00 - 10.00 l (nur gewerblich)

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL

Datum

Angelegt
12.03.2002
Letzte Änderung
05.05.2023

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