Produktdatenblatt
pflanzenschutz-information.de
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Austriebsspritzmittel Eftol-Öl
Zulassungsnummer
024182-64
Wirkstoffe
Stoff
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Gehalt
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Wirkstoffgruppe
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Wirkmechanismen
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Weitere Datenbanken
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Mineralöle
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546 g/l
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Öle und Extrakte (nicht spezifiziert)
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IRAC UNM
Info
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EU Pesticides DB
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Zulassung
Zulassungsbeginn
14.03.2006
Zulassungsende
31.12.2012
Grund des Zulassungsendes
(d) Vertriebserweiterung zurückgezogen
Abverkaufsfrist
30.06.2013
Aufbrauchfrist
30.06.2026
Formulierung
Emulsion, Öl in Wasser (EW)
Wirkungsbereich
Akarizid
Insektizid
Bienengefährdung
(B4) Nicht bienengefährlich
Wirkungsweise
Hinweis
weitesgehend unabhängig von der Temperatur;
nach der Anwendung kann die Frosthärte der Pflanzen herabgesetzt sein;
bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten (Blätter und Blüten)
Autor
Administrative ZISP, DLR Rheinpfalz (05.06.2008)
Anwendungsbestimmungen (1)
NW468
NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen (8)
NN333
,
NN370
,
NN383
,
NW263
,
NZ121
,
SB001
,
SB010
,
VH352
NN333
Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Phytoseiulus persimilis (Raubmilbe) eingestuft.
NN370
Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
NN383
Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Encarsia formosa (Erzwespe) eingestuft.
NW263
Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
NZ121
In den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten (Sondergebiete) Anwendung des Mittels nicht mehr als einmal jährlich auf derselben Fläche.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB010
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
VH352
Für die unter der Überschrift "Das Mittel ist gemäß §15 Abs. 2 Nr. 3 des PflSchG für die Anwendung/en im Haus- und Kleingartenbereich geeignet" näher beschriebene(n) Verpackungsgröße(n) darf/dürfen die gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 6 des PflSchG vorgeschriebenen Angaben auf einer, die abgabefertige Packung begleitende Gebrauchsanleitung abgedruckt werden, sofern deren Inhalt die Größe von 125 ml nicht übersteigt. Die Gebrauchsanleitung muss dabei eine bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels sicherstellen. Auf den Behältnissen und abgabefertigen Packungen ist auf die Packungsbeilage hinzuweisen.
Hinweise (3)
NB6641
,
NN134
,
NN261
NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN134
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
NN261
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
Gefahrensymbol
(N) Umweltgefährlich
Gefahrstoffverordnung (4)
R 50/53
,
S 35
,
S 57
,
SP001
R 50/53
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S 57
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeignete Behälter verwenden.
SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Weitere Informationen
Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL
Nicht mehr vorhanden
Datum
Letzte Änderung
07.11.2024