Produktdatenblatt
pflanzenschutz-information.de
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CELEST
Zulassungsnummer
024175-00
Zulassung
Zulassungsbeginn
01.08.2006
Zulassungsende
15.06.2026
Abverkaufsfrist
15.12.2026
Aufbrauchfrist
15.12.2027
Formulierung
Suspensionskonzentrat zur Saatgutbehandlung (FS)
Bienengefährdung
(B3) Bienen nicht gefährdet auf Grund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels
Wirkungsweise
Wirkungsweise
Protektiv (vorbeugend)
Hinweis
Beizmittel gegen pilzliche, bodenbürtige Krankheiten (z.B. samenbürtiger Befall mit Schneeschimmel, Fusarium, Alternaria). Der Wirkstoff greift ein in die Funktion der Zellmembran und der Aminosäuresynthese
Autor
Administrative ZISP, DLR Rheinpfalz (17.06.2015)
Anwendungsbestimmungen (1)
NW467
NW467
Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen (8)
NW262
,
NW264
,
SB001
,
SF618
,
SF6142
,
SF6161
,
SS1201
,
SS2204
NW262
Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SF618
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen beim Reinigen der Beizgeräte.
SF6142
Beim Umgang mit gebeiztem Saatgut Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen.
SF6161
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen beim Absacken des Saatgutes.
SS1201
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS2204
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
Hinweise (5)
NB663
,
NN130
,
NN160
,
NN164
,
NN165
NB663
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
NN130
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NN160
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN164
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Bembidion lampros (Laufkäfer) eingestuft.
NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
Gefahrstoffverordnung (3)
R 52/53
,
S 35
,
SP001
R 52/53
Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.
S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Weitere Informationen
Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Datum
Letzte Änderung
08.06.2024