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Aufbrauchfrist Ökologischer Anbau
RAK 1+2 M
Für dieses Mittel liegt eine Neuzulassung (044170-00) vor.
Zulassungsnummer
024170-00

Wirkstoffe

Stoff Gehalt Wirkstoffgruppe Wirkmechanismen Weitere Datenbanken
(E,Z)-7,9-Dodecadien-1-ylacetat 40,6 g/kg Pheromone (nicht spezifiziert) _ Pheromon Info
EU Pesticides DB BP DB
(Z)-9-Dodecen-1-ylacetat 46,8 g/kg Pheromone (nicht spezifiziert) _ Pheromon Info
EU Pesticides DB

Zulassung

Zulassungsbeginn
17.10.2005
Zulassungsende
31.08.2024
Grund des Zulassungsendes
(a) Zeitablauf, erneute Zulassung
Abverkaufsfrist
28.02.2025
Aufbrauchfrist
28.02.2026
Formulierung
Verdampfende Wirkstoffe enthaltendes Produkt (VP)
Wirkungsbereich
Pheromon
Bienengefährdung
(B4) Nicht bienengefährlich
Ökologischer Anbau
zugelassen nach Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
BASF SE

Speyerer Straße 2
DE 67117 Limburgerhof
0621 60 76 000
serviceland@basf.com
https://agriculture.basf.com/de.html

Wirkungsweise

Wirkungsweise
Protektiv (vorbeugend)
Hinweis
Pheromon für den Einsatz im Konfusions-(Verwirrungs-)Verfahren (= Sättigung der Luft mit dem Sexuallockstoff der Traubenwickler, so dass die männlichen Falter die Weibchen nicht mehr auffinden und begatten können). Die Anbringung der Dispenser erfolgt von Hand in Höhe der Zone der Gescheine an die Bogreben in den Schatten. Quelle: Produktinfo BASF, 17.06.2015
Autor
Administrative PS Info, Administrative PS Info (08.06.2024)

Anwendungsbestimmungen (1)

NW466

NW466
Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen.

Auflagen (5)

NW262 , NW263 , SB001 , SB010 , SS1201

NW262
Das Mittel ist giftig für Algen.
NW263
Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB010
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SS1201
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels.

Hinweise (2)

NB6641 , NN002

NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN002
Aufgrund der Selektivität des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet.

Gefahrstoffverordnung (3)

R 52/53 , S 35 , SP001

R 52/53
Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.
S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Abpackungen

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL
Nicht mehr vorhanden
Betriebsmittel Datenbank (FiBL)

Datum

Angelegt
08.06.2024
Letzte Änderung
26.08.2024

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