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Camposan-Extra
Zulassungsnummer
024034-00

Wirkstoffe

Stoff Gehalt Wirkstoffgruppe Wirkmechanismen Weitere Datenbanken
Ethephon 660 g/l Phosphonsäuren _ Wachstumsregler Info
EU Pesticides DB PP DB

Zulassung

Zulassungsbeginn
20.02.2006
Zulassungsende
15.11.2025
Abverkaufsfrist
15.05.2026
Aufbrauchfrist
15.05.2027
Formulierung
Wasserlösliches Konzentrat (SL)
Wirkungsbereich
Wachstumsregler
Bienengefährdung
(B4) Nicht bienengefährlich

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
CBW Chemie GmbH

Kühlturmstraße
DE 06803 Bitterfeld-Wolfen
03494 38309 0
info@cbwchem.com
http://www.cbwchem.com/

Vertriebsunternehmen
LOTUS Agrar GmbH

Dynamostraße 13
DE 68165 Mannheim

Wirkungsweise

Anwendungsbestimmungen (1)

NW468

NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Pflanzenschutzmittelverordnung (1)

EO005-1

EO005-1
SPo 5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages.

Auflagen (9)

NN291 , NW262 , NW263 , SB001 , SE110 , SS110 , SS210 , SS610 , VH361

NN291
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft.
NW262
Das Mittel ist giftig für Algen.
NW263
Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SE110
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS110
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS210
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
VH361
Der Gehalt an 2-Chlorethylphosphonsäure-mono-2-chlorethylester darf 20 g/kg und an 1,2-Dichlorethan darf 0,5 g/kg im technischen Wirkstoff Ethephon nicht überschreiten.

Gefahrstoff Einstufung (GHS)

Signalwort
Gefahr (S2)
Gefahrensymbol


Ätzwirkung (GHS05)
Ausrufezeichen (GHS07)
Umwelt (GHS09)

Hinweise (5)

NB6641 , NN130 , NN165 , NN170 , NN1842

NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN130
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN170
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
NN1842
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.

Gefahrstoffverordnung (13)

R 21 , R 34 , R 51/53 , S 1/2 , S 13 , S 26 , S 27 , S 28 , S 35 , S 36/37/39 , S 45 , S 57 , SP001

R 21
Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut.
R 34
Verursacht Verätzungen
R 51/53
Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.
S 1/2
Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren.
S 13
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fern halten.
S 26
Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser ausspülen und Arzt konsultieren.
S 27
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen
S 28
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel ... (vom Hersteller anzugeben).
S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S 36/37/39
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
S 45
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
S 57
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeignete Behälter verwenden.
SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Abpackungen

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL

Datum

Angelegt
12.03.2002
Letzte Änderung
09.04.2024

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