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Aufbrauchfrist Ökologischer Anbau
AQ 10 WG
Für dieses Mittel liegt eine Neuzulassung (026391-00) vor.
Zulassungsnummer
006391-00

Wirkstoffe

Stoff Gehalt Wirkstoffgruppe Wirkmechanismen Weitere Datenbanken
Ampelomyces quisqualis Stamm AQ 10 580 g/kg  (5.000.000.000.000 Sporen je kg) Pilze - Ampelomyces FRAC BM02 Info
EU Pesticides DB BP DB

Zulassung

Zulassungsbeginn
13.03.2009
Zulassungsende
31.07.2023
Grund des Zulassungsendes
(a) Zeitablauf, erneute Zulassung
Abverkaufsfrist
31.01.2024
Aufbrauchfrist
31.01.2025
Formulierung
Wasserdispergierbares Granulat (WG)
Wirkungsbereich
Fungizid
Bienengefährdung
(B3) Bienen nicht gefährdet auf Grund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels
Ökologischer Anbau
zugelassen nach Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
CBC Europe S.r.l.

Via Zanica 25
IT 24050 Grassobbio (BG)
362 365079

Vertriebsunternehmen
CBC (Europe) GmbH

Fritz-Vomfelde-Str. 6
DE 40547 Düsseldorf
http://www.cbc-de.com/

Wirkungsweise

Wirkungsweise
Kontakt
Kurativ (heilend)
Protektiv (vorbeugend)
Hinweis
Nach Ausbringung keimen die Sporen auf der zu schützenden Pflanze aus, dringen in das Mycel der Echten Mehltaupilze ein und parasitieren den Schadpilz. Damit der Entwicklungszyklus unterbrochen wird sollten mindestens zwei aufeinander folgende Spritzungen im Abstand von 7 Tagen erfolgen.
Quelle: Produktinfo Intrachem Bio Deutschland 2014
Autor
Administrative ZISP, DLR Rheinpfalz (05.12.2022)

Pflanzenschutzmittelverordnung (1)

EO005-1

EO005-1
SPo 5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages.

Auflagen (3)

NW466 , SB001 , SB010

NW466
Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB010
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.

Hinweise (2)

NB663 , NN002

NB663
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
NN002
Aufgrund der Selektivität des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet.

Gefahrstoffverordnung (1)

SP001

SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Abpackungen

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL
Nicht mehr vorhanden

Datum

Angelegt
05.12.2022
Letzte Änderung
15.08.2023

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