Produktdatenblatt
pflanzenschutz-information.de
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Colzor Trio
Zulassungsnummer
006324-00
Zulassung
Zulassungsbeginn
30.07.2008
Zulassungsende
31.12.2024
Abverkaufsfrist
30.06.2025
Aufbrauchfrist
30.06.2026
Formulierung
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat) (EC)
Bienengefährdung
(B4) Nicht bienengefährlich
Anwendungsbestimmungen (4)
NG300
,
NT127
,
NT149
,
NW468
NG300
In Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten sowie in sonstigen von der zuständigen Behörde zum Schutz des Grundwassers abgegrenzten Gebieten ist die Anwendung dieses Mittels verboten.
NT127
Die Anwendung des Mittels darf ausschließlich zwischen 18 Uhr abends und 9 Uhr morgens erfolgen, wenn Tageshöchsttemperaturen von mehr als 20°C Lufttemperatur vorhergesagt sind. Wenn Tageshöchsttemperaturen von über 25°C vorhergesagt sind, darf das Mittel nicht angewendet werden.
NT149
Der Anwender muss in einem Zeitraum von einem Monat nach der Anwendung wöchentlich in einem Umkreis von 100 m um die Anwendungsfläche prüfen, ob Aufhellungen an Pflanzen auftreten. Diese Fälle sind sofort dem amtlichen Pflanzenschutzdienst und der Zulassungsinhaberin zu melden.
NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen (15)
NW261
,
NW262
,
NW265
,
SB001
,
SB110
,
SE110
,
SF245-01
,
SS110
,
SS610
,
SS2101
,
VH616
,
VH625
,
WMH0
,
WMH13
,
WMH15
NW261
Das Mittel ist fischgiftig.
NW262
Das Mittel ist giftig für Algen.
NW265
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB110
Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SE110
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF245-01
Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
SS110
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2101
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
VH616
Im technischen Wirkstoff Dimethachlor darf der Gehalt an 2,6-Dimethylanilin 0,5 g/kg nicht überschreiten.
VH625
Der Gehalt an Toluol im technischen Wirkstoff Napropamid darf 1,4 g/kg nicht überschreiten.
WMH0
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 0
WMH13
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 13
WMH15
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 15
Gefahrensymbol
(N) Umweltgefährlich
(Xi) Reizend
Hinweise (4)
NB6641
,
NN130
,
NN165
,
WH952
NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN130
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
WH952
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoff-namen zuzuordnen.
Gefahrstoffverordnung (11)
R 38
,
R 43
,
R 50/53
,
RA051
,
S 2
,
S 24
,
S 35
,
S 36/37
,
S 46
,
S 57
,
SP001
R 43
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
R 50/53
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
RA051
Enthält Dimethachlor. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
S 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S 24
Berührung mit der Haut vermeiden.
S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S 36/37
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen.
S 46
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
S 57
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeignete Behälter verwenden.
SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Weitere Informationen
Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Datum
Letzte Änderung
08.06.2024