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Zugelassen
Butisan Kombi
Zulassungsnummer
006288-00

Wirkstoffe

Stoff Gehalt Wirkstoffgruppe Wirkmechanismen Weitere Datenbanken
Dimethenamid-P 200 g/l α-Chloroacetamide HRAC 15 (K3) Info
EU Pesticides DB PP DB
Metazachlor 200 g/l α-Chloroacetamide HRAC 15 (K3) Info
EU Pesticides DB PP DB

Zulassung

Zulassungsbeginn
19.06.2009
Zulassungsende
31.12.2024
Abverkaufsfrist
30.06.2025
Aufbrauchfrist
30.06.2026
Formulierung
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat) (EC)
Wirkungsbereich
Herbizid
Bienengefährdung
(B4) Nicht bienengefährlich

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
BASF SE

Speyerer Straße 2
DE 67117 Limburgerhof
0621 60 76 000
serviceland@basf.com
https://agriculture.basf.com/de.html

Wirkungsweise

Wirkungsweise
Systemisch
Hinweis
Butisan® Kombi wird über Keimblätter, Hypokotyl und Wurzeln aufgenommen. Bei Anwendung vor dem Auflaufen wird Butisan® Kombi von den keimenden Unkräutern und Ungräsern aufgenommen und bringt sie vor oder meistens kurz nach dem Auflaufen zum Absterben. Im Nachauflaufverfahren werden die Unkräuter besonders gut im Keimblatt-bis max. 1. Laubblattstadium erfasst. Ein guter Bekämpfungserfolg wird dann erzielt, wenn sich der Wirkstoff bei ausreichender Feuchtigkeit im Boden lösen und verteilen kann und somit eine Wirkstoffaufnahme zusätzlich über das Wurzelsystem der Unkräuter und Ungräser möglich ist.

Laufen Unkräuter wie z. B. Acker-Fuchsschwanz aus tieferen Bodenschichten auf und erfährt der Boden über längere Zeit keine Durchfeuchtung, sind Minderwirkungen möglich.

Voraussetzung für eine gute Rapsentwicklung und eine gute herbizide Wirkung ist ein gut abgesetztes, feinkrümelig

Quelle: BASF, 2020
Autor
Kreiselmaier, Jochen, DLR - Rheinpfalz, Neustadt/Weinstraße (16.03.2022)

Anwendungsbestimmungen (8)

NG301-1 , NG346 , NW468 , SS110-1 , SS530 , SS610 , SS2101 , SS2202

NG301-1
Keine Anwendung in Wasserschutzgebieten oder Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen, die vom BVL im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden (Bekanntmachung BVL 18/02/02 vom 29.01.2018, BAnz AT 16.02.2018 B3, in der jeweils geltenden Fassung; auch veröffentlicht unter www.bvl.bund.de/NG301).
NG346
Innerhalb von 3 Jahren darf die maximale Aufwandmenge von 1000 g Metazachlor pro Hektar auf derselben Fläche - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden.
NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SS110-1
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS530
Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2101
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

Auflagen (10)

NW261 , NW262 , NW265 , SB001 , SB005 , SB010 , SB111 , SF245-02 , VH389 , WMH15

NW261
Das Mittel ist fischgiftig.
NW262
Das Mittel ist giftig für Algen.
NW265
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SF245-02
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
VH389
Im technischen Wirkstoff Metazachlor darf der Gehalt an Toluol 0,1 g/kg nicht übersteigen.
WMH15
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 15

Gefahrstoff Einstufung (GHS)

Signalwort
Gefahr (S2)
Gefahrensymbol


Ausrufezeichen (GHS07)
Gesundheitsgefahr (GHS08)
Umwelt (GHS09)

Hinweise (6)

NB6641 , NN130 , NN160 , NN165 , NN2001 , WH952

NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN130
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NN160
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN2001
Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
WH952
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoff-namen zuzuordnen.

Gefahrenhinweise (9)

EUH 208-0018 , EUH 208-0065 , EUH 401 , H302 , H304 , H317 , H319 , H351 , H410

EUH 208-0018
Enthält Metazachlor. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0065
Enthält Dimethenamid-P. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 401
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H302
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H304
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H317
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319
Verursacht schwere Augenreizung.
H351
Kann vermutlich Krebs erzeugen <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>.
H410
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise (14)

P101 , P102 , P201 , P264 , P270 , P280 , P301+P331 , P302+P352 , P305+P351+P338 , P308+P310 , P362+P364 , P391 , P405 , P501

P101
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten.
P102
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P201
Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P264
Nach Gebrauch ... gründlich waschen.
P270
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P280
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P301+P331
BEI VERSCHLUCKEN: KEIN Erbrechen herbeiführen.
P302+P352
BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P305+P351+P338
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P308+P310
BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P362+P364
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P391
Verschüttete Mengen aufnehmen.
P405
Unter Verschluss aufbewahren.
P501
Inhalt/Behälter ... zuführen.

Abpackungen

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL

Datum

Angelegt
26.08.2009
Letzte Änderung
24.07.2024

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