Produktdatenblatt
pflanzenschutz-information.de
Produktdatenblatt
pflanzenschutz-information.de
Carmina 640
Zulassungsnummer
006284-00
Zulassung
Zulassungsbeginn
24.07.2009
Zulassungsende
31.12.2024
Abverkaufsfrist
30.06.2025
Aufbrauchfrist
30.06.2026
Formulierung
Suspensionskonzentrat (SC)
Bienengefährdung
(B4) Nicht bienengefährlich
Anwendungsbestimmungen (6)
NG337
,
NW468
,
SS110-1
,
SS530
,
SS610
,
SS2101
NG337
Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Chlortoluron enthalten.
NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SS110-1
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS530
Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2101
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Auflagen (14)
NW262
,
NW264
,
NW265
,
SB001
,
SB005
,
SB010
,
SB111
,
SB166
,
SF245-02
,
SS206
,
VH375
,
WH951
,
WMH5
,
WMH12
NW262
Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
VH375
Im technischen Wirkstoff Chlortoluron darf der Gehalt an 3-(3-Chlor-4-tolyl)-1-methylharnstoff und 3-(4-Tolyl)-1,1-dimethylharnstoff jeweils 8 g/kg nicht übersteigen.
WH951
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
WMH5
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 5
WMH12
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 12
Gefahrstoff Einstufung (GHS)
Gefahrensymbol
Ausrufezeichen (GHS07)
Gesundheitsgefahr (GHS08)
Hinweise (3)
NB6641
,
NN1001
,
NN1002
NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN1001
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Gefahrenhinweise (5)
EUH 208-0196
,
EUH 401
,
H317
,
H351
,
H361d
EUH 208-0196
Enthält 5-Chlor-2-methyl- 3(2H)isothiazolon, Mischung mit 2-Methyl-3(2H)-isothiazolon im Verhältnis 3:1. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 401
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H317
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H351
Kann vermutlich Krebs erzeugen <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>.
H361d
Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
Sicherheitshinweise (9)
P101
,
P102
,
P261
,
P280
,
P302+P352
,
P308+P313
,
P362+P364
,
P405
,
P501
P101
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten.
P102
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P261
Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P280
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P302+P352
BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P308+P313
BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P362+P364
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P405
Unter Verschluss aufbewahren.
P501
Inhalt/Behälter ... zuführen.
Weitere Informationen
Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Datum
Letzte Änderung
23.10.2023