Produktdatenblatt
pflanzenschutz-information.de
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Previcur Energy
Zulassungsnummer
006219-00
Zulassung
Zulassungsbeginn
19.10.2007
Zulassungsende
15.03.2026
Abverkaufsfrist
15.09.2026
Aufbrauchfrist
15.09.2027
Formulierung
Wasserlösliches Konzentrat (SL)
Bienengefährdung
(B4) Nicht bienengefährlich
Wirkungsweise
Wirkungsweise
Systemisch
Translaminar
Kurativ (heilend)
Protektiv (vorbeugend)
Hinweis
Previcur Energy enthält Propamocarb-Fosetylat, eine spezielle Wirkstoffkombination aus den systemischen Wirkstoffen Propamocarb und Fosetyl zum Schutz von Keimlingen und Jungpflanzen vor Falschen Mehltau und Keimlingskrankheiten. Das systemische Propamocarb besitzt sowohl akropetale wie auch translaminare Eigenschaften und wirkt vorbeugend wie auch kurativ und antisporulierend. Ausserdem hat es auch eine wuchsstimulierende Wirkung. Fosetyl ist vollsystemisch und fördert hauptsächlich die Abwehrmechanismen der Pflanzen gegen pilzliche Krankheitserreger und hemmt zusätzlich die Sporenkeimung und das Myzelwachstum. Previcur Energy ist gut wirksam gegen Falsche Mehltau-Pilze sowie auch gegen Stammgrund- und Wurzelfäulen. Quelle, Bayer CropScience, 16.06.2015
Autor
Administrative PS Info, Administrative PS Info (16.06.2015)
Anwendungsbestimmungen (1)
NW468
NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Pflanzenschutzmittelverordnung (1)
EO005-1
EO005-1
SPo 5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages.
Auflagen (11)
HE110
,
HS110
,
HS610
,
HS2101
,
NN2842
,
SB001
,
SE110
,
SS110
,
SS610
,
SS2101
,
VH352
HE110
Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SE110: "Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
HS110
Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS110: "Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
HS610
Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS610: "Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
HS2101
Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
NN2842
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SE110
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS110
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2101
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
VH352
Für die unter der Überschrift "Das Mittel ist gemäß §15 Abs. 2 Nr. 3 des PflSchG für die Anwendung/en im Haus- und Kleingartenbereich geeignet" näher beschriebene(n) Verpackungsgröße(n) darf/dürfen die gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 6 des PflSchG vorgeschriebenen Angaben auf einer, die abgabefertige Packung begleitende Gebrauchsanleitung abgedruckt werden, sofern deren Inhalt die Größe von 125 ml nicht übersteigt. Die Gebrauchsanleitung muss dabei eine bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels sicherstellen. Auf den Behältnissen und abgabefertigen Packungen ist auf die Packungsbeilage hinzuweisen.
Gefahrensymbol
(Xi) Reizend
Hinweise (4)
NB6641
,
NN165
,
NN170
,
NN234
NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN170
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
NN234
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
Gefahrstoffverordnung (7)
R 43
,
RA008
,
S 2
,
S 24
,
S 36/37
,
S 46
,
SP001
R 43
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
RA008
Enthält Propamocarb-(hydrochlorid). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
S 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S 24
Berührung mit der Haut vermeiden.
S 36/37
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen.
S 46
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Abpackungen
Dosierflasche, Kunststoff: 75.00 - 125.00 ml
Weitere Informationen
Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Datum
Letzte Änderung
14.09.2024