Produktdatenblatt
pflanzenschutz-information.de
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Husar OD
Für dieses Mittel liegt eine Neuzulassung (
036209-00) vor.
Zulassungsnummer
006209-00
Wirkstoffe
Stoff
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Gehalt
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Wirkstoffgruppe
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Wirkmechanismen
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Weitere Datenbanken
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Iodosulfuron
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93,197 g/l
(100 g/l Methylester-Na)
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Sulfonylharnstoffe (ALSs)
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HRAC 2 (B)
Info
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EU Pesticides DB
PP DB
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Zulassung
Zulassungsbeginn
27.11.2007
Zulassungsende
31.07.2024
Grund des Zulassungsendes
(a) Zeitablauf, erneute Zulassung
Abverkaufsfrist
31.01.2025
Aufbrauchfrist
31.01.2026
Formulierung
Dispersion in Öl (ölhaltiges Suspensionskonzentrat) (OD)
Bienengefährdung
(B4) Nicht bienengefährlich
Anwendungsbestimmungen (1)
NW468
NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen (9)
NW262
,
NW265
,
SB001
,
SB110
,
SE110
,
SF245-01
,
SS110
,
WH951
,
WMB
NW262
Das Mittel ist giftig für Algen.
NW265
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB110
Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SE110
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF245-01
Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
SS110
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
WH951
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
WMB
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): B
Hinweise (3)
NB6641
,
NN165
,
NN1842
NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN1842
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
Gefahrensymbol
(N) Umweltgefährlich
(Xi) Reizend
Gefahrstoffverordnung (10)
R 36
,
R 50/53
,
R 66
,
S 2
,
S 26
,
S 35
,
S 37/39
,
S 46
,
S 57
,
SP001
R 50/53
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
R 66
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
S 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S 26
Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser ausspülen und Arzt konsultieren.
S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S 37/39
Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
S 46
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
S 57
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeignete Behälter verwenden.
SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Weitere Informationen
Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL
Nicht mehr vorhanden
Datum
Letzte Änderung
09.08.2024