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REFINE EXTRA SX
Zulassungsnummer
006099-00

Wirkstoffe

Stoff   Gehalt Wirkstoffgruppe Wirkmechanismen Weitere Datenbanken
Thifensulfuron 320 g/kg  (333 g/kg Methylester) Sulfonylharnstoffe (ALSs) HRAC 2 (B)
EU Pesticides DB PP DB
Tribenuron 160 g/kg  (166 g/kg Methylester) Sulfonylharnstoffe (ALSs) HRAC 2 (B)
EU Pesticides DB PP DB

Zulassung

Zulassungsbeginn
12.12.2006
Zulassungsende
31.07.2026
Abverkaufsfrist
31.01.2027
Aufbrauchfrist
31.01.2028
Formulierung
Wasserlösliches Granulat (SG)
Wirkungsbereich
Herbizid
Bienengefährdung
(B4) Nicht bienengefährlich

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG

Stader Elbstraße 26
DE 21683 Stade
04141 9204-0
Info.Germany@fmc.com
https://www.cheminova.de/

Vertriebsunternehmen
Nufarm Deutschland GmbH

Im MediaPark 6 b
DE 50670 Köln
0221 179179-40
kontakt@de.nufarm.com
https://nufarm.com/de/

Wirkungsweise

Pflanzenschutzmittelverordnung (1)

EO005-1
EO005-1
SPo 5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages.

Anwendungsbestimmungen (1)

NW468
NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen (6)

NN260 , NW262 , NW265 , SB001 , SS110 , WH951
NN260
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NW262
Das Mittel ist giftig für Algen.
NW265
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SS110
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
WH951
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.

Hinweise (3)

NB6641 , NN165 , NN170
NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN170
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.

Gefahrensymbol



(N) Umweltgefährlich

Abpackungen

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL

Datum

Angelegt
03.08.2007
Letzte Änderung
05.09.2025
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