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Zugelassen
CONCERT SX
Zulassungsnummer
005984-00

Wirkstoffe

Stoff Gehalt Wirkstoffgruppe Wirkmechanismen Weitere Datenbanken
Metsulfuron 38,4 g/kg  (40 g/kg Methylester) Sulfonylharnstoffe (ALSs) HRAC 2 (B) Info
EU Pesticides DB PP DB
Thifensulfuron 384,5 g/kg  (400 g/kg Methylester) Sulfonylharnstoffe (ALSs) HRAC 2 (B) Info
EU Pesticides DB PP DB

Zulassung

Zulassungsbeginn
23.02.2007
Zulassungsende
30.06.2025
Abverkaufsfrist
30.12.2025
Aufbrauchfrist
30.12.2026
Formulierung
Wasserlösliches Granulat (SG)
Wirkungsbereich
Herbizid
Bienengefährdung
(B4) Nicht bienengefährlich

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG

Stader Elbstraße 26
DE 21683 Stade
04141 9204-0
Info.Germany@fmc.com
https://www.cheminova.de/

Vertriebsunternehmen
Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG

Stader Elbstraße 26
DE 21683 Stade
04141 9204-0
Info.Germany@fmc.com
https://www.cheminova.de/

Wirkungsweise

Anwendungsbestimmungen (1)

NW468

NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen (5)

NW262 , NW265 , SB001 , SB010 , WH951

NW262
Das Mittel ist giftig für Algen.
NW265
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB010
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
WH951
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.

Gefahrensymbol



(N) Umweltgefährlich

Hinweise (5)

NB6641 , NN160 , NN165 , NN170 , NN1513

NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN160
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN170
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
NN1513
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Orius laevigatus (räuberische Blumenwanze) eingestuft.

Gefahrstoffverordnung (2)

R 50/53 , SP001

R 50/53
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Abpackungen

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL

Datum

Angelegt
26.06.2007
Letzte Änderung
06.05.2024

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