Produktdatenblatt
pflanzenschutz-information.de
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TRIMMER SX
Zulassungsnummer
005890-60
Zulassung
Zulassungsbeginn
05.11.2008
Zulassungsende
07.05.2024
Grund des Zulassungsendes
(d) Vertriebserweiterung zurückgezogen
Abverkaufsfrist
07.11.2024
Aufbrauchfrist
31.01.2027
Formulierung
Wasserlösliches Granulat (SG)
Bienengefährdung
(B4) Nicht bienengefährlich
Pflanzenschutzmittelverordnung (1)
EO005-1
EO005-1
SPo 5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages.
Anwendungsbestimmungen (1)
NW468
NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen (5)
NW262
,
NW265
,
SB001
,
SS110
,
WH951
NW262
Das Mittel ist giftig für Algen.
NW265
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SS110
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
WH951
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
Hinweise (6)
NB6641
,
NN130
,
NN165
,
NN170
,
NN1513
,
NN1842
NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN130
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN170
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
NN1513
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Orius laevigatus (räuberische Blumenwanze) eingestuft.
NN1842
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
Gefahrensymbol
(N) Umweltgefährlich
(Xi) Reizend
Gefahrstoffverordnung (10)
R 43
,
R 50/53
,
RA050
,
S 2
,
S 24
,
S 35
,
S 37
,
S 46
,
S 57
,
SP001
R 43
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
R 50/53
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
RA050
Enthält Tribenuron-Methylester. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
S 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S 24
Berührung mit der Haut vermeiden.
S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S 37
Geeignete Schutzhandschuhe tragen.
S 46
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
S 57
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeignete Behälter verwenden.
SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Weitere Informationen
Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL
Nicht mehr vorhanden
Datum
Letzte Änderung
03.07.2024