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POINTER SX
Für dieses Mittel liegt eine Neuzulassung (035890-00) vor.
Zulassungsnummer
005890-00

Wirkstoffe

Stoff   Gehalt Wirkstoffgruppe Wirkmechanismen Weitere Datenbanken
Tribenuron 482,3 g/kg  (500 g/kg Methylester) Sulfonylharnstoffe (ALSs) HRAC 2 (B)
EU Pesticides DB PP DB

Zulassung

Zulassungsbeginn
03.08.2006
Zulassungsende
31.07.2026
Abverkaufsfrist
31.01.2027
Aufbrauchfrist
31.01.2028
Formulierung
Wasserlösliches Granulat (SG)
Wirkungsbereich
Herbizid
Bienengefährdung
(B4) Nicht bienengefährlich

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG

Stader Elbstraße 26
DE 21683 Stade
04141 9204-0
Info.Germany@fmc.com
https://www.cheminova.de/

Vertriebsunternehmen
Bayer CropScience

Alfred-Nobel-Str. 50
DE 40789 Monheim
02173 2076-0
https://www.agrar.bayer.de/

Wirkungsweise

Pflanzenschutzmittelverordnung (1)

EO005-1
EO005-1
SPo 5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages.

Anwendungsbestimmungen (1)

NW468
NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen (5)

NW262 , NW265 , SB001 , SS110 , WH951
NW262
Das Mittel ist giftig für Algen.
NW265
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SS110
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
WH951
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.

Hinweise (6)

NB6641 , NN130 , NN165 , NN170 , NN1513 , NN1842
NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN130
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN170
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
NN1513
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Orius laevigatus (räuberische Blumenwanze) eingestuft.
NN1842
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.

Gefahrensymbol



(N) Umweltgefährlich
(Xi) Reizend

Abpackungen

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL

Datum

Angelegt
13.01.2026
Letzte Änderung
13.01.2026
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