Produktdatenblatt
pflanzenschutz-information.de
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EFFIGO
Zulassungsnummer
005866-00
Zulassung
Zulassungsbeginn
16.06.2006
Zulassungsende
31.12.2026
Abverkaufsfrist
30.06.2027
Aufbrauchfrist
30.06.2028
Formulierung
Wasserlösliches Konzentrat (SL)
Bienengefährdung
(B4) Nicht bienengefährlich
Wirkungsweise
Hinweis
Die Wirkstoffe Clopyralid und Picloram werden schnell über die Blätter der Unkräuter aufgenommen und systemisch in der Pflanze in die ober- und unterirdischen Vegetationszentren transportiert. Dort greifen sie in den Eiweißstoffwechsel ein. Die typischen Wirksymptome zeigen sich im Absterben des Vegetationskegels sowie im Wachstumsstillstand und verdrehen der Blätter und Stängel. (Quelle: DowAgrosciences)
Autor
Kreiselmaier, Jochen, DLR Rheinpfalz (15.02.2011)
Anwendungsbestimmungen (1)
NW468
NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen (7)
NW261
,
SB001
,
SB010
,
SB110
,
SF245-01
,
VH373
,
WMO
NW261
Das Mittel ist fischgiftig.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB010
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB110
Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SF245-01
Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
VH373
Im technischen Wirkstoff Picloram und seiner Salze darf der Gehalt an Hexachlorbenzen 50 mg/kg bezogen auf Picloram (Säure) nicht übersteigen.
WMO
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): O
Hinweise (2)
NB6641
,
NN100
NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN100
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzarthropoden eingestuft.
Gefahrstoffverordnung (1)
SP001
SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Weitere Informationen
Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Datum
Letzte Änderung
06.08.2024