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Zugelassen
Bayer Garten Universal-Rasenunkrautfrei Loredo Quattro
Zulassungsnummer
005747-62

Wirkstoffe

Stoff Gehalt Wirkstoffgruppe Wirkmechanismen Weitere Datenbanken
2,4-D 70 g/l  (84,3 g/l Dimethylamin-Salz) Phenoxycarbonsäuren HRAC 4 (O) Info
EU Pesticides DB PP DB
Dicamba 20 g/l  (24,1 g/l Dimethylamin-Salz) Benzoesäure HRAC 4 (O) Info
EU Pesticides DB PP DB
MCPA 70 g/l  (85,7 g/l Dimethylamin-Salz) Phenoxycarbonsäuren HRAC 4 (O) Info
EU Pesticides DB PP DB
Mecoprop-P 42 g/l  (50,8 g/l Dimethylamin-Salz) Phenoxycarbonsäuren HRAC 4 (O) Info
EU Pesticides DB PP DB

Zulassung

Zulassungsbeginn
10.02.2010
Zulassungsende
15.05.2026
Abverkaufsfrist
15.11.2026
Aufbrauchfrist
15.11.2027
Formulierung
Wasserlösliches Konzentrat (SL)
Wirkungsbereich
Herbizid
Bienengefährdung
(B4) Nicht bienengefährlich

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
Arysta LifeScience Benelux Sprl.

Rue de Renory 26 /1 - 26/2
BE 4102 Ougree
4385 9711
info@agriphar.com
http://www.agriphar.com/

Vertriebsunternehmen
Bayer CropScience

Alfred-Nobel-Str. 50
DE 40789 Monheim
02173 2076-0
https://www.agrar.bayer.de/

Wirkungsweise

Anwendungsbestimmungen (1)

NW468

NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen (19)

HF1891 , HS2202 , NW262 , NW265 , SB001 , SB005 , SB010 , SB111 , SB166 , SE110 , SF190 , SF243 , SF1891 , SS110 , SS2101 , SS2202 , VH334 , VH381 , WMH4

HF1891
Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SF 1891: "Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
HS2202
Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2202: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels".
NW262
Das Mittel ist giftig für Algen.
NW265
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SE110
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF190
Bei Nachfolgearbeiten in frisch behandelten Pflanzen sind Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe zu tragen.
SF243
Nutzung behandelter Rasenfläche als Spiel- und Liegewiese erst nach dem nächsten Schnitt.
SF1891
Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS110
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2101
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
VH334
Der Gehalt an freien Phenolen berechnet als 2,4-Dichlorphenol darf 3 g/kg im technischen Wirkstoff 2,4-D nicht übersteigen. Liegt der technische Wirkstoff als Ester von 2,4-D vor, so bezieht sich der Gehalt an freien Phenolen auf die berechnete Äquivalenzmasse von 2,4-D.
VH381
Der Gehalt an freien Phenolen in den technischen Wirkstoffen Mecoprop und Mecoprop-P einschließlich deren Salze und Ester darf 15 g/kg nicht überschreiten.
WMH4
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 4

Gefahrstoff Einstufung (GHS)

Signalwort
Achtung (S1)
Gefahrensymbol


Ausrufezeichen (GHS07)

Hinweise (4)

NB6641 , NN2001 , NN3002 , WH952

NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN2001
Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN3002
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
WH952
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoff-namen zuzuordnen.

Gefahrenhinweise (3)

EUH 208-0026 , EUH 401 , H319

EUH 208-0026
Enthält 2,4-D. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 401
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H319
Verursacht schwere Augenreizung.

Sicherheitshinweise (5)

P101 , P102 , P280 , P305+P351+P338 , P337+P313

P101
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten.
P102
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P280
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P337+P313
Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Abpackungen

Ampulle, HDPE: 10.00 ml
Ampulle, PET/PE: 10.00 ml
Flasche, Coex: 1.00 - 5.00 l (nur gewerblich)
Flasche, Kunststoff: 100.00 - 500.00 ml
Kapsel, PP: 1.00 ml
Kapsel, PP: 10.00 ml

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL

Datum

Angelegt
22.03.2010
Letzte Änderung
31.01.2024

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