Produktdatenblatt
pflanzenschutz-information.de
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Calaris
Für dieses Mittel liegt eine Neuzulassung (
035692-00) vor.
Zulassungsnummer
005692-00
Zulassung
Zulassungsbeginn
09.03.2006
Zulassungsende
31.12.2023
Grund des Zulassungsendes
(a) Zeitablauf, erneute Zulassung
Abverkaufsfrist
30.06.2024
Aufbrauchfrist
30.06.2025
Formulierung
Suspensionskonzentrat (SC)
Bienengefährdung
(B4) Nicht bienengefährlich
Wirkungsweise
Hinweis
CALARIS ist ein sowohl blatt- als auch bodenaktives Nachauflauf-Herbizid mit den Wirkstoffen Mesotrione und Terbuthylazin. Diese Wirkstoffkombination führt zu einer sehr raschen Sofortwirkung über das Blatt der Schadpflanzen wie auch zu einer Dauerwirkung über den Boden, bei sehr guter Maisverträglichkeit. Dadurch werden, im Gegensatz zu ausschließlich blattaktiven Herbiziden, insbesondere Unkräuter, die über eine längere Zeitspanne verteilt auflaufen, bekämpft. Empfindliche Unkräuter beginnen nach der Behandlung sehr rasch zu vertrocknen. Warme, wachstumsfördernde Witterung beschleunigt den Absterbeprozess. Nach der Anwendung auflaufende Hirsen werden von CALARIS nicht mehr erfasst.
Quelle: Syngenta, 14.10.2020
Autor
Kreiselmaier, Jochen, DLR Rheinpfalz (12.04.2023)
Pflanzenschutzmittelverordnung (1)
EB001-2
EB001-2
SP 1: Mittel und/und dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Strassenabläufe verhindern.)
Anwendungsbestimmungen (8)
NG362
,
NW470
,
SS110-1
,
SS120-1
,
SS530
,
SS610
,
SS2101
,
SS2202
NG362
Mit diesem und anderen Terbuthylazin-haltigen Pflanzenschutzmitteln darf innerhalb eines Dreijahreszeitraumes auf derselben Fläche nur eine Behandlung mit maximal 850 g Terbuthylazin pro Hektar durchgeführt werden.
NW470
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SS110-1
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS120-1
Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS530
Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2101
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Auflagen (16)
NN330
,
NN335
,
NO685
,
NW262
,
NW264
,
NW265
,
SB001
,
SB005
,
SB010
,
SB111
,
SB166
,
SF245-02
,
WH960
,
WMH5
,
WMH27
,
WP713
NN330
Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NN335
Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Erigone atra (Zwergnetzspinne) eingestuft.
NO685
Das Mittel wird als schwachschädigend für Regenwurmpopulationen eingestuft.
NW262
Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
WH960
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das hohe Nachbaurisiko hinzuweisen. Insbesondere sind gefährdete Folgekulturen zu benennen und Möglichkeiten für das Risikomanagement zu beschreiben.
WMH5
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 5
WMH27
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 27
WP713
Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Kulturen möglich.
Hinweise (4)
NB6641
,
NN160
,
NN165
,
WH952
NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN160
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
WH952
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoff-namen zuzuordnen.
Gefahrensymbol
(N) Umweltgefährlich
(Xn) Gesundheitsschädlich
Gefahrstoffverordnung (10)
R 22
,
R 48/22
,
R 50/53
,
S 2
,
S 13
,
S 35
,
S 36/37
,
S 46
,
S 57
,
SP001
R 22
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
R 48/22
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken.
R 50/53
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S 13
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fern halten.
S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S 36/37
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen.
S 46
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
S 57
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeignete Behälter verwenden.
SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Weitere Informationen
Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL
Nicht mehr vorhanden
Datum
Letzte Änderung
03.01.2024