Produktdatenblatt
pflanzenschutz-information.de
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Schädlingsfrei Careo Konzentrat
Zulassungsnummer
005686-00
Zulassung
Zulassungsbeginn
27.10.2005
Zulassungsende
31.01.2025
Abverkaufsfrist
31.07.2025
Aufbrauchfrist
31.07.2026
Formulierung
Wasserlösliches Konzentrat (SL)
Wirkungsbereich
Insektizid
Bienengefährdung
(B4) Nicht bienengefährlich
Wirkungsweise
Hinweis
Wirkungsspektrum: saugende und beißende Insekten (Blattläuse, Zikaden, Weiße Fliege, Schildläuse, Woll- und Schmierläuse, Rüssel- und Blattkäfer, Minierfliegen, Blattwespen, Wickler, Wollspinner) [Produktinfo Celaflor]
Autor
Administrative ZISP, DLR Rheinpfalz (30.11.2006)
Anwendungsbestimmungen (1)
NW468
NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen (10)
NB6612
,
NN265
,
NN270
,
NN361
,
NN3842
,
NW263
,
NW642-1
,
SB001
,
SB010
,
WMI4A
NB6612
Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nicht in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer angewendet werden. Mischungen des Mittels mit Ergosterol-Biosynthese-Hemmern müssen so angewendet werden, dass blühende Pflanzen nicht mitgetroffen werden. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
NN265
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN270
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
NN361
Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
NN3842
Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
NW263
Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB010
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
WMI4A
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 4A
Gefahrensymbol
(N) Umweltgefährlich
Hinweise (4)
NB6641
,
NN130
,
NN160
,
NN234
NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN130
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NN160
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN234
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
Gefahrstoffverordnung (4)
R 51/53
,
S 35
,
S 57
,
SP001
R 51/53
Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.
S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S 57
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeignete Behälter verwenden.
SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Abpackungen
Flasche, Kunststoff: 50.00 - 250.00 ml
Kapsel, Code noch festzulegen: 5.00 ml
Kartusche mit Beutel, Code noch festzulegen: 50.00 - 250.00 ml
Weitere Informationen
Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Datum
Letzte Änderung
31.01.2024