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Zugelassen
Beetix SC
Zulassungsnummer
005338-00

Wirkstoffe

Stoff Gehalt Wirkstoffgruppe Wirkmechanismen Weitere Datenbanken
Metamitron 696 g/l Triazinone HRAC 5 (C1,C2) Info
_ Wachstumsregler Info
EU Pesticides DB PP DB

Zulassung

Zulassungsbeginn
22.12.2006
Zulassungsende
31.08.2026
Abverkaufsfrist
28.02.2027
Aufbrauchfrist
29.02.2028
Formulierung
Suspensionskonzentrat (SC)
Wirkungsbereich
Herbizid
Bienengefährdung
(B4) Nicht bienengefährlich

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
UPL Holdings Coöperatief U.A.

Claudius Prinsenlaan 144a, Block A
NL 4818 CP Breda
85 0712300
registration@agrichem.nl

Wirkungsweise

Anwendungsbestimmungen (1)

NW468

NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen (7)

NW262 , NW265 , SB001 , SB010 , SS110 , SS120 , SS220

NW262
Das Mittel ist giftig für Algen.
NW265
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB010
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SS110
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS120
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS220
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

Hinweise (3)

NB6641 , NN160 , NN165

NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN160
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

Gefahrstoffverordnung (3)

R 52 , S 35 , SP001

R 52
Schädlich für Wasserorganismen
S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Abpackungen

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL

Datum

Angelegt
27.07.2007
Letzte Änderung
07.11.2023

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