Produktdatenblatt

pflanzenschutz-information.de

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Aufbrauchfrist
Berghoff PMP 160 SC
Zulassungsnummer
005328-62

Wirkstoffe

Stoff Gehalt Wirkstoffgruppe Wirkmechanismen Weitere Datenbanken
Phenmedipham 160 g/l Phenylcarbamate HRAC 5 (C1,C2) Info
EU Pesticides DB PP DB

Zulassung

Zulassungsbeginn
14.01.2005
Zulassungsende
30.07.2013
Grund des Zulassungsendes
(d) Vertriebserweiterung zurückgezogen
Abverkaufsfrist
15.08.2026
Aufbrauchfrist
15.08.2027
Formulierung
Suspensionskonzentrat (SC)
Wirkungsbereich
Herbizid
Bienengefährdung
(B4) Nicht bienengefährlich

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
UPL Europe Ltd.

Birchwood Park
GB WA3 6YN Warrington, Cheshire
1925 819999
info.uk@uniphos.com
https://www.upl-ltd.com/

Vertriebsunternehmen
Caspar Berghoff KG

Möhnestraße 203
DE 59581 Warstein
02925 9704-0
webmaster@berghoff-oneline.de

Wirkungsweise

Anwendungsbestimmungen (2)

NW468 , NW604

NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW604
Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.

Auflagen (8)

NW262 , NW264 , NW265 , SB001 , SE110 , SS110 , SS210 , SS610

NW262
Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SE110
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS110
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS210
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Gefahrensymbol



(N) Umweltgefährlich
(Xi) Reizend

Hinweise (3)

NB6641 , NN135 , NN164

NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN135
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Erigone atra (Zwergspinne) eingestuft.
NN164
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Bembidion lampros (Laufkäfer) eingestuft.

Gefahrstoffverordnung (10)

R 36 , R 43 , R 50/53 , S 2 , S 24 , S 35 , S 36/37/39 , S 46 , S 57 , SP001

R 36
Reizt die Augen.
R 43
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
R 50/53
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S 24
Berührung mit der Haut vermeiden.
S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S 36/37/39
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
S 46
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
S 57
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeignete Behälter verwenden.
SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Abpackungen

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL

Datum

Angelegt
09.05.2007
Letzte Änderung
02.02.2024

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