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Zugelassen
Shark
Zulassungsnummer
005268-00

Wirkstoffe

Stoff Gehalt Wirkstoffgruppe Wirkmechanismen Weitere Datenbanken
Carfentrazone 55,92 g/l  (60 g/l Ethylester) N-Phenyl-Triazolinone HRAC 14 (E) Info
EU Pesticides DB PP DB

Zulassung

Zulassungsbeginn
16.06.2004
Zulassungsende
31.03.2026
Abverkaufsfrist
30.09.2026
Aufbrauchfrist
30.09.2027
Formulierung
Mikroemulsion (ME)
Wirkungsbereich
Herbizid
Bienengefährdung
(B4) Nicht bienengefährlich

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG

Stader Elbstraße 26
DE 21683 Stade
04141 9204-0
Info.Germany@fmc.com
https://www.cheminova.de/

Vertriebsunternehmen
Belchim Crop Protection Deutschland GmbH

Wollenweberstraße 22
DE 31303 Burgdorf
05136 92038-0
http://www.belchim.com/

Wirkungsweise

Wirkungsweise
Kontakt
Hinweis
SHARK ist ein Kontaktherbizid. Der Wirkstoff wird nach der Behandlung zügig von den Blättern und den grünen Pflanzenteilen aufgenommen. Eine Aufnahme über die Pflanzenwurzeln erfolgt nicht. Die Wirkungsweise beruht auf einer Unterbrechung des physiologischen Prozesses der Bildung des Chlorophylls. Daher sind einige Stunden volles Tageslicht (ca. 5 Stunden) nach der Behandlung für die Einleitung der Wirkung notwendig. Innerhalb der behandelten Pflanzen wird der Wirkstoff nicht transportiert. Quelle: Belchim Crop Protection, 17.06.2015
Autor
Administrative PS Info, Administrative PS Info (17.06.2015)

Anwendungsbestimmungen (1)

NW468

NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen (11)

NN2842 , NW262 , NW264 , NW265 , SB001 , SB110 , SE110 , SF245-01 , SS110 , SS210 , WME

NN2842
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
NW262
Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB110
Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SE110
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF245-01
Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
SS110
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS210
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
WME
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): E

Hinweise (2)

NB6641 , NN134

NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN134
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.

Gefahrensymbol



(N) Umweltgefährlich
(Xi) Reizend

Gefahrstoffverordnung (10)

R 38 , R 43 , R 50/53 , S 2 , S 24 , S 35 , S 36/37 , S 46 , S 57 , SP001

R 38
Reizt die Haut.
R 43
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
R 50/53
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S 24
Berührung mit der Haut vermeiden.
S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S 36/37
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen.
S 46
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
S 57
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeignete Behälter verwenden.
SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Abpackungen

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL

Datum

Angelegt
08.07.2004
Letzte Änderung
05.03.2025

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