Produktdatenblatt
pflanzenschutz-information.de
Produktdatenblatt
pflanzenschutz-information.de
Peak
Zulassungsnummer
004788-00
Zulassung
Zulassungsbeginn
07.04.2006
Zulassungsende
30.06.2025
Abverkaufsfrist
30.12.2025
Aufbrauchfrist
30.12.2026
Formulierung
Wasserdispergierbares Granulat (WG)
Bienengefährdung
(B4) Nicht bienengefährlich
Anwendungsbestimmungen (1)
NW468
NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen (4)
NW262
,
NW265
,
SB001
,
WMH2
NW262
Das Mittel ist giftig für Algen.
NW265
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
WMH2
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 2
Hinweise (4)
NB6641
,
NN160
,
NN165
,
WH952
NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN160
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
WH952
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoff-namen zuzuordnen.
Gefahrensymbol
(N) Umweltgefährlich
(Xn) Gesundheitsschädlich
Gefahrstoffverordnung (8)
R 22
,
R 50/53
,
S 2
,
S 13
,
S 35
,
S 46
,
S 57
,
SP001
R 22
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
R 50/53
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S 13
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fern halten.
S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S 46
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
S 57
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeignete Behälter verwenden.
SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Weitere Informationen
Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Datum
Letzte Änderung
06.05.2024