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Zugelassen
Peak
Zulassungsnummer
004788-00

Wirkstoffe

Stoff Gehalt Wirkstoffgruppe Wirkmechanismen Weitere Datenbanken
Prosulfuron 750 g/kg Sulfonylharnstoffe (ALSs) HRAC 2 (B) Info
EU Pesticides DB PP DB

Zulassung

Zulassungsbeginn
07.04.2006
Zulassungsende
30.06.2025
Abverkaufsfrist
30.12.2025
Aufbrauchfrist
30.12.2026
Formulierung
Wasserdispergierbares Granulat (WG)
Wirkungsbereich
Herbizid
Bienengefährdung
(B4) Nicht bienengefährlich

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
Syngenta Agro GmbH

Lindleystraße 8 D
DE 60314 Frankfurt am Main
06181 9081-0
registrierung.deutschland@syngenta.com
https://www.syngenta.de/

Wirkungsweise

Anwendungsbestimmungen (1)

NW468

NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen (4)

NW262 , NW265 , SB001 , WMH2

NW262
Das Mittel ist giftig für Algen.
NW265
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
WMH2
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 2

Hinweise (4)

NB6641 , NN160 , NN165 , WH952

NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN160
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
WH952
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoff-namen zuzuordnen.

Gefahrensymbol



(N) Umweltgefährlich
(Xn) Gesundheitsschädlich

Gefahrstoffverordnung (8)

R 22 , R 50/53 , S 2 , S 13 , S 35 , S 46 , S 57 , SP001

R 22
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
R 50/53
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S 13
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fern halten.
S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S 46
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
S 57
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeignete Behälter verwenden.
SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Abpackungen

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL

Datum

Angelegt
01.08.2007
Letzte Änderung
06.05.2024

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