Produktdatenblatt

pflanzenschutz-information.de

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Zugelassen
Trebon 30 EC
Zulassungsnummer
004634-00

Wirkstoffe

Stoff Gehalt Wirkstoffgruppe Wirkmechanismen Weitere Datenbanken
Etofenprox 287,5 g/l Pyrethroide IRAC 3A Info
EU Pesticides DB PP DB

Zulassung

Zulassungsbeginn
06.02.2008
Zulassungsende
31.12.2026
Abverkaufsfrist
30.06.2027
Aufbrauchfrist
30.06.2028
Formulierung
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat) (EC)
Wirkungsbereich
Insektizid
Bienengefährdung
(B2) Bienengefährlich, ausgenommen bei Anwendung nach dem täglichen Bienenflug bis 23 Uhr

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
Certis Europe B.V.

Stadsplateau 16
NL 3521 AP Utrecht
346 290-600
info@certiseurope.nl
http://www.certiseurope.be

Vertriebsunternehmen
Certis Europe B.V.

Frankenstraße 18 c
DE 20097 Hamburg
040 6077 22578
info.DE@certisbelchim.com
https://www.certiseurope.de/

Wirkungsweise

Wirkungsweise
Kontakt
Fraß
Temperaturbereich
bis max. 22 °C
Hinweis
Insbesondere gegen beißende Insekten eine gute Wirkung. Trebon 30 EC bekämpft aufgrund seiner Molekülstruktur auch Rapsglanzkäfer-Populationen, die resistent gegenüber herkömmlichen Pyrethroiden sind. Aufgrund seines geringen Temperaturanspruches wirkt Trebon 30 EC auch bei niedrigen Temperaturen. Quelle: Produktinfo Certis 2022
Autor
Kreiselmaier, Jochen, DLR Rheinpfalz (16.03.2022)

Anwendungsbestimmungen (1)

NW468

NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen (10)

NB6621 , NN3001 , NW264 , SB001 , SB110 , SE110 , SF245-01 , SS110 , SS2101 , WMI3A

NB6621
Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft (B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
NN3001
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB110
Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SE110
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF245-01
Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
SS110
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2101
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
WMI3A
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 3A

Gefahrensymbol



(N) Umweltgefährlich
(Xi) Reizend

Hinweise (2)

NN3002 , WH952

NN3002
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
WH952
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoff-namen zuzuordnen.

Gefahrstoffverordnung (12)

R 38 , R 41 , R 50/53 , R 64 , R 67 , S 2 , S 26 , S 35 , S 36/37/39 , S 46 , S 57 , SP001

R 38
Reizt die Haut.
R 41
Gefahr ernster Augenschäden.
R 50/53
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
R 64
Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.
R 67
Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit hervorrufen.
S 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S 26
Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser ausspülen und Arzt konsultieren.
S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S 36/37/39
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
S 46
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
S 57
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeignete Behälter verwenden.
SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Abpackungen

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL

Datum

Angelegt
04.03.2008
Letzte Änderung
02.07.2024

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