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Aufbrauchfrist Ökologischer Anbau
Anwendungsnummer
033728-00/00-001
Einsatzgebiet
Weinbau (Berufliche Anwendung)
Ökologischer Anbau
zugelassen nach Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165
Zulassungsende
31.08.2024
Grund des Zulassungsendes (Mittel)
(a) Zeitablauf, erneute Zulassung
Aufbrauchfrist
28.02.2026

Kulturen

Stadium Kultur
ab 2 Laubblätter entfaltet (BBCH 12)

Aufwand

500 Ampullen/ha

Anwendung

Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Pheromon
Anwendungstechnik
anhängen
Anwendungszeitpunkt
kurz vor Beginn des Fluges der Falter der 1. Generation;
ab Warndienstaufruf
Anwendungshäufigkeit
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1

Sonstige Erläuterungen

Hinweis zum Mittelaufwand Der Mittelaufwand entspricht 100 g Wirkstoff / ha
Anwendungstechnik an Drähten bzw. Rebteilen gleichmäßig verteilen

Wartezeit

Weinrebe: (Freiland) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Tafel- und Keltertrauben

Anwendungsbestimmungen (Mittel) (1)

NW466

NW466
Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen.

Auflagen (Mittel) (5)

NW262 , NW263 , SB001 , SB010 , SS1201

NW262
Das Mittel ist giftig für Algen.
NW263
Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB010
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SS1201
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels.

Hinweise (Mittel) (3)

NB6641 , NN002 , NO683

NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN002
Aufgrund der Selektivität des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet.
NO683
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Regenwurmpopulationen nicht gefährdet.

Gefahrstoffverordnung (3)

R 52/53 , S 35 , SP001

R 52/53
Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.
S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL
Nicht mehr vorhanden
Betriebsmittel Datenbank (FiBL)

Datum

Angelegt
22.03.2010
Letzte Änderung
09.04.2024

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