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Zugelassen
Anwendungsnummer
033590-00/00-001
Einsatzgebiet
Weinbau (Berufliche Anwendung)
Zulassungsende
31.12.2026
Aufbrauchfrist
30.06.2028

Kulturen

Stadium Kultur
5 Laubblätter entfaltet (BBCH 15) bis Beginn der Reife, Beeren beginnen hell zu werden (bzw. beginnen sich zu verfärben) (BBCH 81)

Aufwand

Basisaufwand: 0,08 l/ha in max. 400 l/ha Wasser
ES 61: 0,16 l/ha in max. 800 l/ha Wasser
ES 71: 0,24 l/ha in max. 1.200 l/ha Wasser
ES 75: 0,32 l/ha in max. 1.600 l/ha Wasser

Anwendung

Anwendungsbereich
Freiland
Anwendungstechnik
spritzen oder sprühen
Anwendungszeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Anwendungshäufigkeit
In der Anwendung: 4
In der Kultur bzw. je Jahr: 4
Abstand
10 bis 14 Tag(e)

Sonstige Erläuterungen

Wartezeit

Weinrebe: (Freiland) 28 Tage Tafeltrauben
Weinrebe: (Freiland) 35 Tage Keltertrauben

Anwendungsbestimmungen (Mittel) (1)

NW468

NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen (Indikation) (4)

NW642 , WH950 , WW750 , WW7091

NW642
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH950
Auf der Verpackung ist ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
WW750
Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
WW7091
Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.

Auflagen (Mittel) (6)

NW262 , NW265 , SB001 , SB110 , SE110 , SF245-01

NW262
Das Mittel ist giftig für Algen.
NW265
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB110
Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SE110
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF245-01
Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.

Hinweise (Mittel) (7)

NB6641 , NN134 , NN161 , NN165 , NN170 , NN1513 , NN1842

NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN134
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
NN161
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN170
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
NN1513
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Orius laevigatus (räuberische Blumenwanze) eingestuft.
NN1842
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.

Gefahrensymbol



(N) Umweltgefährlich
(Xi) Reizend

Gefahrstoffverordnung (9)

R 36 , R 51/53 , S 2 , S 26 , S 35 , S 39 , S 46 , S 57 , SP001

R 36
Reizt die Augen.
R 51/53
Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.
S 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S 26
Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser ausspülen und Arzt konsultieren.
S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S 39
Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
S 46
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
S 57
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeignete Behälter verwenden.
SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL

Datum

Angelegt
29.04.2011
Letzte Änderung
26.08.2024

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