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pflanzenschutz-information.de

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Zugelassen Artikel 51
Anwendungsnummer
025691-00/13-001
Einsatzgebiet
Obstbau (Berufliche Anwendung)
Zulassungsende
31.08.2027
Aufbrauchfrist
28.02.2029

Kulturen

Stadium Kultur
Erste Blütenanlagen am Rosettengrund sichtbar (BBCH 55) bis Hauptpflücke: Mehrzahl der Früchte sortentypisch ausgefärbt (BBCH 87)

Aufwand

0,14 kg/ha in 500 bis 2.000 l/ha Wasser

Anwendung

Anwendungsbereich
Gewächshaus
Anwendungstechnik
spritzen
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Anwendungshäufigkeit
In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2

Sonstige Erläuterungen

Anzahl der Behandlungen zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage
Anwendungstechnik mit Mehrdüsengabel
Anwendungstechnik Reihenbehandlung

Wartezeit

Erdbeere: (Gewächshaus) 3 Tage

Anwendungsbestimmungen (Mittel) (3)

SF275-EEOS , SS110-1 , SS2101

SF275-EEOS
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SS110-1
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Pflanzenschutzmittelverordnung (Mittel) (1)

EB001-1

EB001-1
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.

Auflagen (Mittel) (10)

NB6621 , NN2002 , SB001 , SB005 , SB010 , SB111 , SB166 , SF245-02 , SS206 , WMI29

NB6621
Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft (B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
NN2002
Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WMI29
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 29

Hinweise (Mittel) (2)

NN2001 , WH952

NN2001
Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
WH952
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoff-namen zuzuordnen.

Gefahrstoff Einstufung (GHS)

Signalwort
Achtung (S1)
Gefahrensymbol


Ausrufezeichen (GHS07)

Gefahrenhinweise (3)

EUH 208-0130 , EUH 401 , H319

EUH 208-0130
Enthält Natrium-Maleat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 401
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H319
Verursacht schwere Augenreizung.

Sicherheitshinweise (6)

P101 , P102 , P280 , P305+P351+P338 , P337+P313 , P501

P101
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten.
P102
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P280
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P337+P313
Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P501
Inhalt/Behälter ... zuführen.

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL

Datum

Angelegt
03.02.2023
Letzte Änderung
09.04.2024

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