Indikation

pflanzenschutz-information.de

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pflanzenschutz-information.de

Zugelassen
Anwendungsnummer
025180-00/00-006
Einsatzgebiet
Weinbau (Berufliche Anwendung)
Zulassungsende
15.04.2027
Aufbrauchfrist
15.10.2028

Aufwand

Basisaufwand: 0,3 kg/ha in max. 400 l/ha Wasser
ES 61: 0,6 kg/ha in max. 800 l/ha Wasser
ES 71: 0,9 kg/ha in max. 1.200 l/ha Wasser
ES 75: 1,2 kg/ha in max. 1.600 l/ha Wasser

Anwendung

Freiland
Anwendungstechnik
spritzen oder sprühen
Anwendungszeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Anwendungshäufigkeit
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1

Sonstige Erläuterungen

Wartezeit

Weinrebe: (Freiland) 28 Tage Tafel- und Keltertrauben

Anwendungsbestimmungen (Mittel) (4)

NW468 , SF276-EEGE , SS110-1 , SS2101

NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SF276-EEGE
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Gemüse bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SS110-1
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Auflagen (Indikation) (2)

NW642 , WW750

NW642
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WW750
Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.

Auflagen (Mittel) (11)

NW262 , NW264 , SB001 , SB005 , SB010 , SB111 , SB166 , SF245-02 , SS206 , VH410 , WMFC2

NW262
Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
VH410
In die Gebrauchsanleitung sind Angaben zum Nachbau aufzunehmen, aus denen hervorgeht, welche Kulturen bzw. Kulturgruppen nach der Anwendung des Pflanzenschutzmittels nicht nachgebaut werden sollten, da die Verkehrsfähigkeit der Erntegüter nicht sichergestellt werden kann.
WMFC2
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): C2

Hinweise (Mittel) (7)

NB6641 , NN130 , NN134 , NN165 , NN170 , NN1842 , WH952

NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN130
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NN134
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN170
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
NN1842
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
WH952
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoff-namen zuzuordnen.

Gefahrensymbol



(N) Umweltgefährlich

Gefahrenhinweise (2)

EUH 208-0196 , EUH 401

EUH 208-0196
Enthält 5-Chlor-2-methyl- 3(2H)isothiazolon, Mischung mit 2-Methyl-3(2H)-isothiazolon im Verhältnis 3:1. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 401
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL

Datum

Angelegt
22.03.2010
Letzte Änderung
10.05.2019

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