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Indikation

pflanzenschutz-information.de

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Indikation

pflanzenschutz-information.de

Aufbrauchfrist Artikel 51
Anwendungsnummer
024657-00/04-004
Einsatzgebiet
Obstbau (Berufliche Anwendung)
Zulassungsende
30.06.2024
Grund des Zulassungsendes (Mittel)
(a) Zeitablauf, erneute Zulassung
Aufbrauchfrist
30.12.2025

Kulturen

Aufwand

0,167 kg/ha und je m Kronenhöhe in max. 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser

Anwendung

Anwendungsbereich
Freiland
Anwendungstechnik
spritzen oder sprühen
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Anwendungshäufigkeit
In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand
10 bis 14 Tag(e)

Sonstige Erläuterungen

Wartezeit

Pflaume: (Freiland) 7 Tage

Anwendungsbestimmungen (Indikation) (2)

NT102 , NW607-1

NT102
Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
NW607-1
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
50% 20,75% 15,90% 5

Anwendungsbestimmungen (Mittel) (2)

NW468 , NW604

NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW604
Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.

Auflagen (Mittel) (16)

HS110 , HS2101 , NN3513 , NW262 , NW264 , NW265 , SB001 , SB005 , SB010 , SB111 , SB166 , SF245-02 , SS110-1 , SS206 , SS610 , SS2101

HS110
Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS110: "Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
HS2101
Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
NN3513
Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Orius laevigatus (räuberische Blumenwanze) eingestuft.
NW262
Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS110-1
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS206
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SS610
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2101
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Hinweise (Mittel) (7)

NB6641 , NN134 , NN165 , NN170 , NN261 , NN1844 , WMFC3

NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN134
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN170
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
NN261
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
NN1844
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius colemani (Brackwespe) eingestuft.
WMFC3
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): C3

Gefahrstoff Einstufung (GHS)

Signalwort
Achtung (S1)
Gefahrensymbol


Ausrufezeichen (GHS07)

Gefahrenhinweise (5)

EUH 208-0016 , EUH 208-0248 , EUH 401 , H317 , H362

EUH 208-0016
Enthält Trifloxystrobin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0248
Enthält 2-Phenyl-2-Hexenenitril. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 401
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H317
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H362
Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.

Sicherheitshinweise (10)

P101 , P102 , P260 , P263 , P270 , P280 , P302+P352 , P308+P313 , P362+P364 , P501

P101
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten.
P102
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P260
Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P263
Kontakt während der Schwangerschaft/und der Stillzeit vermeiden.
P270
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P280
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P302+P352
BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P308+P313
BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P362+P364
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P501
Inhalt/Behälter ... zuführen.

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL
Nicht mehr vorhanden

Datum

Angelegt
22.03.2010
Letzte Änderung
09.11.2020

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