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Indikation

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Zugelassen Ökologischer Anbau Artikel 51
Anwendungsnummer
024426-00/03-001
Einsatzgebiet
Zierpflanzenbau (Berufliche Anwendung)
Ökologischer Anbau
zugelassen nach Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165
Zulassungsende
30.04.2025
Aufbrauchfrist
30.10.2026

Schaderreger

Ausgenommen
Eulen-Arten (Noctuidae)
Stadium Schaderreger
ab Larvenstadium L1 (BBCH L1)

Aufwand

Pflanzengröße bis 50 cm: 0,6 kg/ha in min.600 l/ha Wasser
Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 0,9 kg/ha in min.900 l/ha Wasser
Pflanzengröße über 125 cm: 1,2 kg/ha in min.1.200 l/ha Wasser

Anwendung

Anwendungsbereich
Freiland
Anwendungstechnik
spritzen
Anwendungszeitpunkt
nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf,
ab Schlüpfen der ersten Larven
Anwendungshäufigkeit
In der Anwendung: 6
In der Kultur bzw. je Jahr: 6

Sonstige Erläuterungen

Wartezeit

Zierpflanzen: (Freiland) Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Pflanzenschutzmittelverordnung (Mittel) (1)

EO005-2

EO005-2
SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.

Anwendungsbestimmungen (Indikation) (5)

NT101 , NW605 , NW605 , NW606 , NW606

NT101
Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
>125cm
NW605
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
50 - 125CM: 50% 5,75% *,90% *
NW605
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
>125CM: 50% 5,75% *,90% *
NW606
Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
50 - 125CM: 5 m
NW606
Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
>125CM: 10 m

Anwendungsbestimmungen (Mittel) (2)

NW468 , NW604

NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW604
Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.

Auflagen (Indikation) (1)

NW642

NW642
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
<50CM

Auflagen (Mittel) (16)

HE110 , HS110 , HS206 , HS2101 , NW263 , SB001 , SB110 , SB166 , SE110 , SF245-01 , SS110 , SS206 , SS2101 , VA302 , VH650 , WMI11

HE110
Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SE110: "Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
HS110
Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS110: "Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
HS206
Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
HS2101
Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
NW263
Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB110
Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SB166
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SE110
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF245-01
Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
SS110
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS206
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SS2101
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
VA302
Nicht mit UV-Stabilisatoren anwenden.
VH650
Die Verpackung ist mit der Aufschrift "Mikroorganismen können ein Potential zur Auslösung von Sensibilisierungsreaktionen enthalten" zu versehen.
WMI11
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 11

Hinweise (Mittel) (3)

NB6641 , NN002 , WH952

NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN002
Aufgrund der Selektivität des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet.
WH952
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoff-namen zuzuordnen.

Gefahrstoff Einstufung (GHS)

Signalwort
Achtung (S1)
Gefahrensymbol


Ausrufezeichen (GHS07)

Gefahrenhinweise (3)

EUH 208-0072 , EUH 401 , H319

EUH 208-0072
Enthält Bacillus thuringiensis subsp. aizawai. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 401
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H319
Verursacht schwere Augenreizung.

Sicherheitshinweise (5)

P101 , P102 , P280 , P305+P351+P338 , P337+P313

P101
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten.
P102
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P280
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P337+P313
Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL
Betriebsmittel Datenbank (FiBL)

Datum

Angelegt
22.03.2010
Letzte Änderung
27.09.2024

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