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Indikation

pflanzenschutz-information.de

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Zugelassen
DMM
Anwendungsnummer
024228-00/00-001
Einsatzgebiet
Ackerbau (Berufliche Anwendung)
Zulassungsende
15.02.2026
Aufbrauchfrist
15.08.2027

Kulturen

Aufwand

10 g/kg Saatgut

Anwendung

Anwendungsbereich
Freiland
Anwendungstechnik
beizen
Anwendungszeitpunkt
vor der Saat
Anwendungshäufigkeit
In der Anwendung: 1

Sonstige Erläuterungen

Hinweis zum Mittelaufwand maximaler Mittelaufwand 50 g/ha (entsprechend maximal 5,0 kg Saatgut pro ha)
Anwendungstechnik einarbeiten in die Standardinkrustierung

Wartezeit

Raps: (Freiland) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Anwendungsbestimmungen (Mittel) (2)

NT677 , NT679

NT677
Verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen.
NT679
Das Mittel ist giftig für Vögel; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden.

Auflagen (Mittel) (5)

NW264 , NW467 , SB001 , SS1201 , SS2201

NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW467
Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SS1201
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS2201
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.

Hinweise (Mittel) (4)

NB663 , NN130 , NN160 , NN165

NB663
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
NN130
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NN160
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

Gefahrensymbol



(N) Umweltgefährlich

Gefahrstoffverordnung (4)

R 51/53 , S 35 , S 57 , SP001

R 51/53
Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.
S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S 57
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeignete Behälter verwenden.
SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL

Datum

Angelegt
22.03.2010
Letzte Änderung
18.06.2014

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