Indikation

pflanzenschutz-information.de

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pflanzenschutz-information.de

Zugelassen
Anwendungsnummer
024225-00/05-001
Einsatzgebiet
Obstbau (Berufliche Anwendung)
Zulassungsende
15.03.2026
Aufbrauchfrist
15.09.2027

Kulturen

Stadium Kultur
etwa 90 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht (BBCH 79) bis Genussreife: Früchte haben sortentypischen Geschmack und optimale Festigkeit (BBCH 89)

Aufwand

max. Aufwandmenge pro Behandlung: 1,5 l/ha
max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr: 4,5 l/ha
max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 1 l/10.000 m² Laubwandfläche in 130 bis 1.300 l/10.000 m² Laubwandfläche Wasser

Anwendung

Freiland
Anwendungstechnik
spritzen oder sprühen
Anwendungszeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Anwendungshäufigkeit
In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3
Abstand
min. 10 Tag(e)

Sonstige Erläuterungen

Wartezeit

Apfel: (Freiland) 7 Tage
Birne: (Freiland) 7 Tage

Anwendungsbestimmungen (Indikation) (4)

NW605-1 , NW606 , VA263-1 , VA277

NW605-1
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
50% 10,75% 5,90% *
NW606
Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
15 m
VA263-1
Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland.
VA277
Bei der Anwendung des Mittels muss zu angrenzenden Flächen, die von unbeteiligten Dritten genutzt werden, ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten werden. Die Anwendung muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50% eingetragen ist.

Anwendungsbestimmungen (Mittel) (2)

NW468 , NW604

NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW604
Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.

Auflagen (Mittel) (13)

NN2842 , NW262 , NW264 , SB001 , SB110 , SE110 , SF1891 , SS110 , SS610 , SS2101 , SS2202 , VH606 , WMFD1

NN2842
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
NW262
Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB110
Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SE110
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF1891
Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS110
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2101
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
VH606
Der Gehalt an Cyanamid im technischen Wirkstoff Pyrimethanil darf 0,5 g/kg nicht überschreiten.
WMFD1
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): D1

Hinweise (Mittel) (8)

NB6641 , NN134 , NN161 , NN165 , NN170 , NN180 , NN191 , WH952

NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN134
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
NN161
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN170
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
NN180
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Trichogramma cacoeciae (Erzwespe) eingestuft.
NN191
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft.
WH952
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoff-namen zuzuordnen.

Gefahrstoff Einstufung (GHS)

Signalwort
Gefahrensymbol


Umwelt (GHS09)

Gefahrenhinweise (1)

H411

H411
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise (2)

P391 , P501

P391
Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501
Inhalt/Behälter ... zuführen.

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL

Datum

Angelegt
08.03.2021
Letzte Änderung
08.03.2021

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