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pflanzenschutz-information.de

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Zugelassen
Anwendungsnummer
024175-00/00-007
Einsatzgebiet
Ackerbau (Berufliche Anwendung)
Zulassungsende
15.06.2026
Aufbrauchfrist
15.12.2027

Kulturen

Aufwand

150 ml/dt in 150 ml/dt Wasser

Anwendung

Anwendungsbereich
Freiland
Anwendungstechnik
beizen
Anwendungszeitpunkt
vor der Saat
Anwendungshäufigkeit
In der Anwendung: 1

Sonstige Erläuterungen

Hinweis zum Mittelaufwand maximaler Mittelaufwand 240 ml/ha

Wartezeit

Roggen: (Freiland) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Anwendungsbestimmungen (Mittel) (1)

NW467

NW467
Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen (Mittel) (8)

NW262 , NW264 , SB001 , SF618 , SF6142 , SF6161 , SS1201 , SS2204

NW262
Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SF618
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen beim Reinigen der Beizgeräte.
SF6142
Beim Umgang mit gebeiztem Saatgut Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen.
SF6161
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen beim Absacken des Saatgutes.
SS1201
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS2204
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.

Hinweise (Mittel) (5)

NB663 , NN130 , NN160 , NN164 , NN165

NB663
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
NN130
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NN160
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN164
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Bembidion lampros (Laufkäfer) eingestuft.
NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

Gefahrstoffverordnung (3)

R 52/53 , S 35 , SP001

R 52/53
Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.
S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL

Datum

Angelegt
22.03.2010
Letzte Änderung
18.06.2014

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