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pflanzenschutz-information.de

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Zugelassen
Anwendungsnummer
007997-00/00-001
Einsatzgebiet
Zierpflanzenbau (Berufliche Anwendung)
Zulassungsende
31.05.2027
Aufbrauchfrist
30.11.2028

Kulturen

Stadium Kultur
2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet (BBCH 12) bis Beginn der Blüte: 10 % der Blüten offen (BBCH 61)

Aufwand

2,5 l/ha in 2.000 l/ha Wasser

Anwendung

Anwendungsbereich
Gewächshaus
Wirkungsbereich
Wachstumsregler
Anwendungstechnik
spritzen oder sprühen
Anwendungszeitpunkt
ganzjährig
Anwendungshäufigkeit
In der Anwendung: 10
In der Kultur bzw. je Jahr: 10

Sonstige Erläuterungen

Anzahl der Behandlungen zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 3 Tage
Hinweis zum Mittelaufwand Konzentration der Spritzbrühe: 0,03 - 0,125 %
Anwendungstechnik Flächen- oder Einzelpflanzenbehandlung

Wartezeit

Weihnachtsstern: (Gewächshaus) Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Anwendungsbestimmungen (Indikation) (1)

NZ113

NZ113
Anwendung nur in Gewächshäusern auf vollständig versiegelten Flächen, die einen Eintrag des Mittels in den Boden ausschließen.

Anwendungsbestimmungen (Mittel) (1)

NW468

NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen (Indikation) (5)

WH963-1 , WH964 , WH9152 , WP687 , WP688

WH963-1
Die Anwendung von Wachstumsregulatoren kann in Abhängigkeit von Art und Sorte der Kul-turpflanzen sowie von äußeren Rahmenbedingungen unerwünschte Nebenwirkungen mit sich bringen. Regionale Empfehlungen der Fachberatung und Sortenempfindlichkeiten beachten.
WH964
Ein Einfluss des Produkts auf die Blüte ist möglich. Je nach Pflanzenart, -sorte, Konzentration und Behandlungszeitpunkt kann die Blüte sowohl verfrüht bzw. verstärkt als auch verzögert sein.
WH9152
In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
WP687
Eine Kontamination von Stellflächen mit dem Produkt kann zu Pflanzenschäden bei nachfolgenden Kulturen führen.
WP688
Die Verwendung von Kompost aus behandelten Pflanzen kann zu unerwünschter Wachs-tumshemmung führen. Bei der Anwendung des Pflanzenschutzmittels ist dies zu berücksichtigen.

Auflagen (Mittel) (11)

NW262 , NW263 , NW265 , SB001 , SB110 , SF1891 , SS110 , SS530 , SS610 , SS2101 , SS2202

NW262
Das Mittel ist giftig für Algen.
NW263
Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
NW265
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB110
Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SF1891
Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS110
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS530
Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2101
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

Hinweise (Mittel) (1)

NB6641

NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).

Gefahrstoff Einstufung (GHS)

Signalwort
Achtung (S1)
Gefahrensymbol


Umwelt (GHS09)

Gefahrenhinweise (3)

EUH 208-0098 , EUH 401 , H410

EUH 208-0098
Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 401
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H410
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise (1)

P501

P501
Inhalt/Behälter ... zuführen.

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL

Datum

Angelegt
19.11.2015
Letzte Änderung
03.04.2025

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