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Indikation

pflanzenschutz-information.de

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Aufbrauchfrist Ökologischer Anbau
Anwendungsnummer
006391-00/00-004
Einsatzgebiet
Gemüsebau (Berufliche Anwendung)
Ökologischer Anbau
zugelassen nach Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165
Zulassungsende
31.07.2023
Grund des Zulassungsendes (Mittel)
(a) Zeitablauf, erneute Zulassung
Aufbrauchfrist
31.01.2025

Schaderreger

Erläuterung
nur zur Befallsminderung

Aufwand

Pflanzengröße bis 50 cm: 0,035 kg/ha in 500 l/ha Wasser
Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 0,053 kg/ha in 750 l/ha Wasser
Pflanzengröße über 125 cm: 0,07 kg/ha in 1.000 l/ha Wasser

Anwendung

Anwendungsbereich
Gewächshaus
Anwendungstechnik
spritzen
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Anwendungshäufigkeit
In der Anwendung: 12
In der Kultur bzw. je Jahr: 12
Abstand
7 bis 10 Tag(e)

Sonstige Erläuterungen

Wartezeit

Aubergine: (Gewächshaus) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): (Gewächshaus) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Tomate: (Gewächshaus) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Pflanzenschutzmittelverordnung (Mittel) (1)

EO005-1

EO005-1
SPo 5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages.

Auflagen (Mittel) (3)

NW466 , SB001 , SB010

NW466
Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB010
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.

Hinweise (Mittel) (2)

NB663 , NN002

NB663
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
NN002
Aufgrund der Selektivität des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet.

Gefahrstoffverordnung (1)

SP001

SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL
Nicht mehr vorhanden

Datum

Angelegt
22.03.2010
Letzte Änderung
05.12.2022

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